Zuschüsse und Förderung seitens der Pflegekassen
Menschen mit schweren physischen oder psychischen Einschränkungen benötigen oftmals eine intensive Betreuung. Für pflegende Angehörige stellt dies eine enorme körperliche und seelische Belastung dar. Eine Hilfe können private Pflegekräfte sein, die sich um den körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen in seinem Zuhause kümmern.
Um diese private Pflege daheim zu finanzieren, haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, eine Förderung bzw. Kostenübernahme für diesen speziellen Bereich der häuslichen 24-Stunden-Pflege* bei den Pflegekassen bzw. Krankenkassen zu beantragen. Auch steuerliche Vergünstigungen sind möglich, um die Kosten der 24-Stunden-Pflege zu optimieren.
Tipp: Am Ende dieser Seite finden Sie alle Fördermöglichkeiten zusammengefasst als PDF-Dokument zum Download.
Pflegegeld
Das Pflegegeld kann je nach Pflegegrad in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege übernehmen. Die nachfolgende Tabelle stellt dar, wie die Höhe des Pflegegeldes je nach Pflegegrad variiert:
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Kombinationsleistung
Das Pflegegeld kann flexibel mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, was als „Kombinationsleistung“ oder „Kombileistung“ bezeichnet wird. Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, ermöglicht die Kombinationsleistung eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes entsprechend dem nicht ausgeschöpften Umfang der Pflegesachleistungen. Ein Beispiel für Pflegegrad 3 verdeutlicht dies: Die möglichen Pflegesachleistungen betragen hier 1.432 EUR. Wenn davon nur 50 % – also 716 EUR – durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden, erhält man zusätzlich 50 % des Pflegegeldes, was 286,50 EUR im Monat entspricht.
Da die ausländischen Pflegekräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege keine medizinische Behandlungspflege ausüben dürfen, ist es oft erforderlich, dass zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die Kombinationsleistung macht es möglich, dass sowohl der Pflegedienst über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden kann als auch das anteilige Pflegegeld für Kosten der 24-Stunden-Pflege zur Verfügung steht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung für die Kombinationsleistung üblicherweise für mindestens 6 Monate verbindlich ist.
Professionelle Unterstützung durch die Deutsche Seniorenbetreuung
Sie suchen nach zuverlässiger 24-Stunden-Pflege für Ihre Liebsten? Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte, die sich liebevoll um Ihre Angehörigen kümmern.
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich individuell beraten.
Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 kennzeichnet die geringste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Personen, die sowohl körperlich als auch geistig noch relativ selbstständig sind und nur geringfügige Unterstützung benötigen, erhalten diesen Pflegegrad. Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Pflegekraft rechtfertigt. Auch ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bei professioneller ambulanter Pflege besteht nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 EUR in Anspruch zu nehmen. Diese Mittel können beispielsweise für Grundpflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
Es ist zu erwähnen, dass Personen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege, Verhinderungs- oder Tagespflegeleistungen haben. Diese Einschränkungen verdeutlichen, dass der Pflegegrad 1 darauf abzielt, die Bedürfnisse von Menschen mit geringfügigem Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen, ohne jedoch die gleichen umfangreichen Leistungen wie bei höheren Pflegegraden vorzusehen
Steuererleichterung
Im Bereich der 24-Stunden-Pflege können bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Konkret gelten folgende steuerliche Ermäßigungen:
- Sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. bei selbstständiger Tätigkeit: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen, können die Steuerlast um 20 % der Kosten für die Pflege mindern. Allerdings nur bis zu maximalen Steuererstattung von 4.000,- Euro. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 20.000,- Euro geltend gemacht werden.
- Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann die Steuerlast ebenfalls um 20 % der Kosten für die Pflege gemindert werden. In diesem Fall beträgt die maximale Steuererstattung 510,- Euro. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Pflegekosten in Höhe von 2.550,- Euro geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die entsprechenden Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachweist und die Zahlung durch Beleg des Kreditinstituts bestätigt.
Haftungsausschluss: Die Informationen zu steuerlichen Erleichterungen dienen nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete steuerliche Fragen wird empfohlen, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
Tagespflege
Die Tagespflege stellt die ideale Ergänzung zur häuslichen Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft dar, da die Pflegekraft durch sie ohne zusätzliche finanzielle Belastung entlastet werden kann.
Pflegebedürftige Senioren haben die Möglichkeit, tagsüber in kleinen Gruppen einer Tagespflegeeinrichtung betreut zu werden. In solchen Einrichtungen stehen krankengymnastische Übungen, gemeinsame Mahlzeiten, Spiele und Spaziergänge im Fokus, um die Fähigkeiten der Senioren zu erhalten und zu fördern.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Pflegebedürftige Leistungen der Tagespflege ohne eigene Zuzahlung bis zur Höhe seines monatlichen Budgets in Anspruch nehmen. Die verfügbaren Budgets sind:
Pflegegrad | Budget Tagespflege |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Das Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme der Tagespflege nicht gekürzt.
Verhinderungspflege
Die Bezahlung einer Verhinderungspflege durch die Pflegekasse gibt Ihnen, als pflegenden Angehörigen, die Möglichkeit sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Unter gewissen Voraussetzungen kann durch die Verhinderungspflege eine vorübergehende Pflege durch eine 24-Stunden-Pflege finanziert werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt) beträgt 1.612 EUR pro Kalenderjahr.
Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 EUR auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden kann.
Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde und die Verhinderungspflege nicht durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wo muss ich die Verhinderungspflege beantragen?
Das Antragsformular für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.
Wie erhalten ich eine Betreuungskraft für die Verhinderungspflege?
Sie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit.
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Kurzzeitpflege
In kurzfristigen Problemfällen während einer 24-Stunden-Pflege kann auch eine Kurzzeitpflege infrage kommen. Sie haben für acht Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Dieser Zuschuss der Pflegekasse ist auf 1.774 EUR pro Jahr begrenzt.
Ergänzend hierzu kann das vorhandene Restbudget der Verhinderungspflege vollständig (maximal 100 % = 1.612 EUR) für die Aufstockung des Kurzzeitpflege-Budgets genutzt werden. Ihr Anspruch erhöht sich dann auf bis zu 3.386 EUR.
Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 % fortgezahlt.
Entlastungsbudget
Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern besteht eine besondere Regelung im Rahmen des Entlastungsbudgets. Wenn die Kinder einen Pflegegrad von 4 oder 5 aufweisen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht diesen Familien ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
In der häuslichen Pflege können somit Leistungen der Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro) und der Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro) flexibel kombiniert werden, wodurch ein Gesamtumfang von maximal 3.386 Euro erreicht wird. Diese Regelung bietet Familien mit pflegebedürftigen Kindern die Möglichkeit, die Pflegesituation individuell und bedarfsgerecht zu gestalten, unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse und Anforderungen, die sich aus dem Pflegegrad und dem Alter der Kinder ergeben.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse bietet jedem Versicherten mit Pflegegrad die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 4.000 EUR pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen. Diese Förderungen können gezielt für Anpassungen des Wohnumfeldes im Sinne besonderer Bedürfnisse verwendet werden – beispielsweise für die Verbreiterung von Türen oder den Umbau des Badezimmers. Durch derartige Maßnahmen kann eine häusliche Betreuung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege unter Umständen überhaupt erst möglich werden.
Um die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Leistung zu erfahren, empfiehlt es sich, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause zu verbessern und individuelle Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.
Bayerisches Landespflegegeld
Das Bayerische Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Jahr ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen in Bayern. Um die Förderung zu erhalten, müssen zwei Kriterien erfüllt werden:
- ein dauerhafter Wohnsitz des Antragstellers in Bayern
- die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers mit Pflegegrad 2 bis 5.
Aktuell: Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, das Landespflegegeld ab 2026 von 1.000 auf 500 Euro pro Jahr zu kürzen.*
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Verbrauchsmaterialien im Pflegebereich, darunter Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzbekleidung und Bettschutzeinlagen. Personen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, nach Antragstellung monatlich 40 EUR für Pflegehilfsmittel zu beantragen, die dann ihrer Betreuungskraft oder dem Pflegedienst zur Verfügung gestellt werden können.
Unser Partner Curaschirm erleichtert Ihnen die gesamte Abwicklung, inklusive Lieferung und Abrechnung mit der Pflegekasse. Dadurch müssen Sie lediglich die gewünschte Box auswählen und das Paket entgegennehmen. Privatversicherte erhalten eine vorab ausgestellte Rechnung und können sich die 40 EUR von ihrer Pflegekasse erstatten lassen. Diese einfache Abwicklungsunterstützung bietet Ihnen Komfort und gewährleistet eine reibungslose Bereitstellung der benötigten Pflegehilfsmittel.
Fördermöglichkeiten kompakt
Sämtliche Fördermöglichkeiten für die 24-Stunden-Pflege haben wir kompakt auf sechs Seiten für Sie zusammengefasst. Nachfolgend steht das praktische Dokument für Sie zum Download bereit. Kontaktieren Sie gerne unser freundliches Team, falls darüber hinaus noch Fragen zur Förderung von 24-Stunden-Pflege offen sein sollten oder wenn Sie ein anderes Anliegen haben.
Jetzt 6-Seitiges Dokument im PDF Format herunterladen. Stand 01.01.2024
Online Pflegeberatung & Pflegeleistungs-Helfer
Der Online Pflegeberatungs- & Pflegeleistungshelfer vom Bundesministerium für Gesundheit zeigt Ihnen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen können und bietet umfassende Informationen zum Thema Pflege.
Hier können Sie recherchieren, welche Leistungen für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen. Anhand verschiedener Fragen zur Pflegesituation wird für Sie ein individualisiertes Ergebnis ermittelt.
Jens Meyer
Geschäftsführer
Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.
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