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Steckbrief Altenpflege und Informationen zur Altenbetreuung
Im Alter ist der Mensch irgendwann auf Unterstützung angewiesen. Diese kann zum Beispiel die Altenpflege gewährleisten, in der Seniorinnen und Senioren in Pflegeheimen oder zu Hause betreut werden. Zu unterscheiden davon ist die Altenbetreuung, die auch Seniorenbetreuung genannt wird. Im Folgenden werden beide Begriffe erklärt und die Unterschiede erläutert.
Altenpflege – Definition und Informationen zum Berufsbild des Altenpflegers
Professionelle Altenpflege spielt eine immer größere Rolle. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts lag die Pflege von Alten vorwiegend in den Händen der Angehörigen. Doch die Menschen werden heute aufgrund von Fortschritten in der Medizin älter, und der Anteil alter Menschen in der Gesellschaft steigt. Der Einsatz von Fachkräften ist deshalb notwendig, damit alle Senioren und Seniorinnen gut versorgt sind. Durch die Definition eines einheitlichen Berufsbilds mit geregelter Ausbildung, gesetzliche Regelungen und Reformen wurde ein Rahmen für die professionelle Altenpflege geschaffen.
Daten zur Altenpflege in Deutschland
Pflegebedürftige in Deutschland | 5,7 Millionen |
Pflegeheime in Deutschland | 16.500 |
Ambulante Pflegedienste in Deutschland | 15.550 |
Zuhause gepflegte Personen | 4,9 Millionen |
Davon mit Pflegedienst | 1,1 Millionen |
(Angaben gerundet, Stand 2023, Quelle)
Definition Altenpflege
Was ist Altenpflege? Unter Altenpflege versteht man allgemein das Betreuen und Versorgen alter Menschen. Sie kann entweder in häuslicher Umgebung oder in einer Einrichtung wie einem Altenheim oder einem Pflegeheim erfolgen. Ziel der Altenpflege ist, die Lebensqualität und Selbstfürsorge von Seniorinnen und Senioren zu erhalten. Bei der professionellen Altenpflege übernehmen Fachkräfte die Pflege.
Wichtige Themen in der Altenpflege
Um die Versorgung alter Menschen auch in Zukunft zu gewährleisten, gibt es Themen in der Altenpflege, die immer wieder beleuchtet werden. Begriffe werden neu definiert und Gesetze reformiert, wenn es aufgrund aktueller Erkenntnisse erforderlich erscheint. Auch Themen, die die Sicherheit pflegebedürftiger – und deshalb meist wehrloser – Personen betreffen, werden regelmäßig diskutiert, wie zum Beispiel Gewalt in der Pflege. Einige der wichtigen Themen in der Altenpflege werden nachfolgend vorgestellt und kurz erklärt.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Welche Personen als pflegebedürftig gelten, ist im Elften Sozialgesetzbuch definiert. Informieren Sie sich hier über die Kriterien und die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Die zustehenden Leistungen sind vom Pflegegrad abhängig. Seit 2017 werden Pflegebedürftige anhand der fünf Pflegegrade einstuft, sie lösten das bis dahin angewandte System mit drei Pflegestufen ab. Seitdem werden geistige Einschränkungen stärker berücksichtigt. Für die Einstufung ist entscheidend, inwieweit ein alter Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Sicherung der Pflegequalität
Maßnahmen zur Sicherung der Pflegequalität sind im Elften Sozialgesetzbuch festgelegt. Durch diese soll die Pflegequalität in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten sichergestellt und verbessert werden. Die Durchführung der Maßnahmen ist Pflicht, ebenso wie ein internes Qualitätsmanagement. Für die Wahrung der Pflegequalität in der Pflege und Altenpflege sind wesentlich:
- Definition von Maßstäben und Grundsätzen für die Qualitätssicherung in der Pflege
- Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- Etablierung von Standards in der Pflege, die nach dem Stand der Forschung aktualisiert werden
- Regelmäßige Überprüfungen aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste
- Transparenz der Ergebnisse
Prävention in der Pflege
Prävention bedeutet, dass man Vorsorge betreibt, um die Gesundheit zu erhalten. In der Altenpflege ist es wichtig, gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, da man im Alter oft anfälliger für Krankheiten ist. Durch Prävention kann Pflegebedürftigkeit im besten Fall vermieden oder lange hinausgezögert werden. Prävention in der Pflege ist vielschichtig, dazu gehört etwa eine gesunde Ernährung. Außerdem sind Bewegung, Hygiene und soziale Kontakte bei der Prävention in der Altenpflege elementar.
Pflegesicherheit
Für Menschen, die auf Pflege oder Altenpflege angewiesen sind, bestehen gesundheitliche Risiken. Bei der Wundversorgung und Medikation ist große Sorgfalt nötig, damit keine Entzündungen oder Fehldosierungen auftreten. Beim Umgang mit Hilfsmitteln und der Mobilisation besteht Verletzungsgefahr. Ein weiteres Risiko stellt Gewalt in der Pflege da. Um all dem entgegenzuwirken, gibt es Maßnahmen, die pflegebedürftige Menschen in der professionellen Pflege vor vermeidbaren Gesundheitsschäden und Leid schützen sollen. Das Ergebnis dieser Maßnahmen ist die Pflegesicherheit.
Gewalt in der Pflege
Alte Menschen, die Pflege benötigen, sind besonders schutzbedürftig. Sie können sich körperlich nicht wehren und oft wird aus Angst oder Scham geschwiegen, wenn sie Gewalt ausgesetzt sind, manche können sich nicht einmal mehr mitteilen. Deshalb ist in der Altenpflege eine besondere Sensibilisierung erforderlich, um Risiken und Vorkommnisse wahrzunehmen – und dann zu handeln. Der Arbeitsalltag von Pflegekräften ist von Stress geprägt und fordernd. Um Belastungen zu reduzieren und Gewalt in der Pflege zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt BAGGer ins Leben gerufen: Betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung und Gewaltprävention im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Falls Gewalt in der Pflege beobachtet wird, sollten die Vorkommnisse genau dokumentiert und offiziellen Stellen gemeldet werden.
Trinkgeld Pflegepersonal Altenpflege
Wenn das Pflegepersonal einen guten Job macht, möchten Pflegebedürftige oder Angehörige sich gern erkenntlich zeigen. Aber wie ist das mit Trinkgeld in der Pflege? Grundsätzlich gilt nämlich, dass Pflegepersonal kein Geld oder Sachgeschenke annehmen darf. Maßgeblich sind die Vorschriften der Landesheimgesetze. Das Geschenkeannahmeverbot gilt für stationäre Einrichtungen schon lange, inzwischen haben einige Bundesländer es auf die ambulante Pflege ausgeweitet. Doch es gibt Ausnahmen, sogenannte geringwertige Aufmerksamkeiten, die vom Gesetzgeber nicht näher definiert sind. Süßigkeiten oder selbst gemachte Kleinigkeiten dürfen Pflegekräfte in der Regel annehmen. In manchen Krankenhäusern darf dem Pflegepersonal auch Trinkgeld gegeben werden, dann sollte es am besten dem Team der Station, nicht einer einzelnen Person zukommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie lieber erst in der Institution nach, ob Sie dem Pflegepersonal für die Altenpflege Trinkgeld geben dürfen.
Altenpflege Information
Tritt im Alter der Pflegefall ein, ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten der Altenpflege zu informieren. In einer Pflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr von Pflegepersonal betreut. Doch viele alte Menschen bevorzugen es, so lange wie möglich in gewohnter Umgebung zu bleiben. Die häusliche Pflege müssen Angehörige nicht allein bewältigen. Bei der Altenpflege können ambulante Pflegedienste oder Seniorenbetreuer unterstützen. Es ist auch möglich, eine 24-Stunden-Pflege mit Pflegekräften zu vereinbaren, die dann mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen.
Gesetzliche Regelungen zur Pflege
Für die professionelle Pflege und Altenpflege gelten gesetzliche Regelungen. Vorschriften zur Pflegeversicherung enthält das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und seitdem immer wieder weiterentwickelt. Für die Altenpflege relevant ist auch Paragraf 37 im Fünften Buch des SGB. Darin ist geregelt, welche Kosten die Krankenversicherung im Falle häuslicher Pflege übernimmt. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in Paragraf 61a des Zwölften Buchs des SGB definiert.
Pflegestärkungsgesetze
Mit der Pflegepflichtversicherung wurde 1995 die Basis dafür geschaffen, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Versorgung erhalten. Durch die Pflegestärkungsgesetze (PSG) sollen sich die Bedingungen in der Pflege weiter verbessern. Das Pflegestärkungsgesetz 1 gilt seit 2015, Pflegebedürftige erhalten seitdem mehr finanzielle Unterstützung. Mit dem PSG 2 wurden die Pflegegrade eingeführt, es trat Anfang 2017 in Kraft, zusammen mit dem PSG 3. Zudem wurde festgeschrieben, die Beratung zur Pflege zu verbessern und die Regelungen zur Qualitätssicherung weiterzuentwickeln. Das Pflegestärkungsgesetz 3 konzentriert sich auf die Umsetzung von vereinbarten Empfehlungen in den folgenden Bereichen:
- Beratung zur Pflege
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung
- Sicherstellen der Versorgung
Inhalt des Gesetzes ist außerdem ein Maßnahmenpaket, das Abrechnungsbetrug entgegenwirken soll. Darüber hinaus wurde mit Einführung des PSG 3 der Begriff der Pflegebedürftigkeit im Recht der Sozialhilfe verankert. Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat sich das Leistungsspektrum für die ambulante Pflege erweitert, so dass die Altenpflege zu Hause mit mehr Unterstützung ausgeübt werden kann.
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist seit 2015 in Kraft. Es vernetzt die Regelungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) mit denen des Familienpflegezeitgesetzes und entwickelt sie weiter. Durch Pflegeunterstützungsgeld und den Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit soll gewährleistet werden, dass bei Eintritt eines Pflegefalls auch berufstätige Angehörige die Pflege zeitweise übernehmen können. Zudem wurde der Begriff der nahen Angehörigen erweitert, er umfasst jetzt auch:
- Stiefeltern
- Partner in einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Ehe-/Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehe-/Lebenspartner
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Seit Mai 2023 sorgt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für bessere Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Außerdem soll das Gesetz die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal und die Digitalisierung in der Langzeitpflege verbessern. Auch werden mit Einführung des PUEG Eltern entlastet, mit jedem Kind verringert sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
Pflegeberufegesetz
Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde eine Reform der Pflegeberufe eingeleitet. Seit 2020 ist es Grundlage für die Ausbildung in der Pflege, es ersetzt das Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz. Statt getrennter Ausbildungen in der Altenpflege und der Krankenpflege gibt es nun eine einheitlich geregelte generalistische Pflegeausbildung mit wählbaren Schwerpunkten. Auszubildende haben einen Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung, Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden. Die neue Pflegeausbildung wird in anderen EU-Staaten als Berufsqualifikation anerkannt. Zusätzlich zur beruflichen Ausbildung wurde ein Pflegestudium eingeführt. Außerdem sind in Paragraf 4 des PflBG pflegerische Aufgaben aufgelistet, die jetzt nur noch ausgebildetes Pflegepersonal ausüben darf – damit sind erstmals vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege definiert. Es ist auch bei der generalistischen Pflegeausbildung möglich, sich auf einen bestimmten Fachbereich wie die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder die Altenpflege zu spezialisieren und sich darin weiterzubilden.
Das Berufsbild der Altenpflege
In Deutschland gibt es rund 16.500 Pflegeheime und 15.500 ambulante Pflegedienste. Fast 5,7 Millionen Menschen waren im Dezember 2023 pflegebedürftig. Nur jeder Fünfte wird stationär gepflegt, die anderen zu Hause. Dennoch ist der Bedarf an Pflegekräften hoch, denn sie werden nicht nur in verschiedenen Institutionen, sondern auch außerhalb davon gebraucht. Ihre Arbeitsorte sind:
- Altenheime
- Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Reha-Einrichtungen
- Ambulante Pflegedienste
- Privathaushalte
Im Jahr 2023 waren in Pflegeheimen knapp 820.000 Pflegekräfte und bei ambulanten Pflegediensten etwa 450.000 Pflegekräfte beschäftigt. In der neuen Pflegeausbildung ist die Altenpflege als spezieller Schwerpunkt wählbar. Dieser Tätigkeitsbereich bringt besondere Anforderungen mit sich. Und auch immer wieder neue, denn das Berufsbild der Altenpflege hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt.
Spezielle Aufgaben in der Altenpflege
In der Pflegeausbildung mit Schwerpunkt Altenpflege werden Kenntnisse vermittelt, die auf die Betreuung von Seniorinnen und Senioren unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bei älteren Pflegebedürftigen muss auch die geistige Gesundheit gepflegt werden. Das Personal in der Altenpflege unterstützt nicht nur beim Essen, der Hygiene und dem Anziehen, es regt auch zu aktiver Freizeitgestaltung und dem Halten sozialer Kontakte an. Zu den Aufgaben in der Altenpflege gehört auch, pflegebedürftige Personen zu Behörden und Ärzten zu begleiten. Außerdem dürfen professionelle Altenpflegerinnen und -pfleger die Behandlungspflege – zum Beispiel das Wechseln von Verbänden und das Verabreichen von Medikamenten – übernehmen. In der ambulanten Pflege arbeiten sie teils mit Angehörigen zusammen und zeigen diesen Pflegetechniken. In der Altenpflege gibt es zudem Weiterbildungen, die sich auf gesundheitliche Aspekte des Alters fokussieren, Fachkräfte für Geriatrie oder Demenz sind dazu ausgebildet, entsprechend Pflegebedürftige professionell zu versorgen. Die Aufgaben in der Altenpflege zielen grundsätzlich darauf ab, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger alter Menschen zu erhalten.
Berufe in der Altenpflege
Seit 1999 erfasst die Pflegestatistik das Personal in Pflegeeinrichtungen. In rund 20 Jahren haben sich die Beschäftigten verdoppelt. In der Altenpflege sind Altenpflegerinnen und Altenpfleger unentbehrlich, daneben gibt es aber noch weitere Berufsgruppen, die in Pflegeheimen tätig sind:
- Krankenpflegekräfte
- Betreuungskräfte
- Hauswirtschafterinnen
- Verwaltungspersonal
Außerdem unterstützen meist Angehörige weiterer sozialer Berufe in Pflegeeinrichtungen die Altenpflegekräfte dabei, die körperliche und geistige Gesundheit der Seniorinnen und Senioren zu erhalten.
Altenpfleger Definition
Die Professionalisierung der Altenpflege ist noch recht jung. Erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland spezielle Ausbildungsangebote für die Altenpflege. Da die Nachfrage nach Altenpflegerinnen und Altenpflegern immer weiter anstieg, etablierten sich immer mehr Ausbildungsstätten. In den 1990er Jahren wurden die Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung überarbeitet und die Pflegeversicherung eingeführt. Auch danach wurden die gesetzlichen Regelungen zur Altenpflege und das Berufsbild beständig weiterentwickelt, jüngst durch das Pflegeberufegesetz. Laut Definition ist ein Altenpfleger oder eine Altenpflegerin eine Person, die beruflich alte Menschen betreut und pflegt.
Steckbrief Altenpfleger
Altenpfleger unterstützen pflegebedürftige alte Menschen in ihrem Alltag. Zu dem Berufsbild gehören praktische Pflegetätigkeiten ebenso wie das Motivieren zu Beschäftigungen und zu Bewegung. Zudem haben Altenpflegerinnen auch organisatorische Aufgaben. Die Ausbildung zum Altenpfleger dauert drei Jahre in Vollzeit, es ist aber auch möglich, eine Teilzeitausbildung in maximal fünf Jahren zu machen. Eine Ausbildungsvergütung ist gesetzlich festgelegt. Die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege sind fordernd, man muss mit psychisch oder physisch beeinträchtigten Menschen sowie mit Körpergeruch und Ausscheidungen umgehen können, körperlich belastbar sein, um beim Aufstehen zu helfen oder bettlägerige Menschen umzulagern, und die alten Menschen schließlich beim Sterben begleiten. Deshalb arbeiten in der Altenpflege viele Kräfte in Teilzeit. Zu ihren Tätigkeiten gehören:
- Planung, Koordination und Dokumentieren von Pflegemaßnahmen
- Eigenverantwortliche Betreuung und Pflege alter Menschen
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- In Notfällen helfen
- Alte Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreuen und beraten
- Organisatorische Aufgaben und Verwaltungsaufgaben
Für den Beruf sind sowohl Einfühlungsvermögen als auch Durchsetzungsvermögen erforderlich. Auch Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt sind wichtig, es müssen Hygienevorschriften beachtet und oft auch medizinische Maßnahmen vorgenommen werden. Für die Altenpflege zu Hause ist auch entscheidend, dass die Chemie zwischen der pflegebedürftigen Person und der Pflegekraft stimmt. In ihrem Berufsalltag nutzen Altenpfleger verschiedene Arbeitsmittel:
- Medizinische Geräte (z. B. Blutdruckmessgerät)
- Medizinprodukte und Medikamente
- Pflegehilfsmittel
- Digitale Pflegedokumentations- und Pflegeassistenzsysteme
Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist die Anerkennung einer in Deutschland abgeschlossenen Ausbildung in EU-Ländern einfacher geworden. Der generalistische Abschluss wird automatisch anerkannt. Gesonderte Abschlüsse in der Altenpflege müssen aber weiterhin über eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Anschließend kann der Beruf als Altenpfleger im entsprechenden Land ausgeübt werden. Für alle, die auf der Suche nach einer Stelle in der Altenpflege sind, ist die folgende Tabelle mit Tätigkeitsbezeichnungen in diversen Sprachen nützlich:
Altenpflege online
Wer sich einen ersten Überblick verschaffen will, kann sich über Altenpflege online informieren. Es gibt in Deutschland aber auch einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung, für eine detaillierte Beratung stehen ausgebildete Pflegeberater zur Verfügung. In unserem Ratgeber für Pflege erfahren Sie mehr. Ausführliche Informationen zu den Leistungen und Rechten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zur Antragsstellung sowie zur teilstationären, vollstationären und häuslichen Pflege hält der Online-Ratgeber Pflege des Gesundheitsministeriums bereit. Eine telefonische Beratung bietet das Bundesfamilienministerium an, das Pflegetelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter dieser Nummer zu erreichen: 030 201 791 31. Außerdem betreibt das Ministerium das Internetportal Wege zur Pflege, das Pflegebedürftige und pflegenden Angehörige über die Themen Arbeit, Finanzielles und Rechte informiert.
Land bzw. Sprache | Tätigkeitsbezeichnung |
Deutschland |
Altenpfleger / Altenpflegerin Pflegefachkraft (Altenpflege) |
Schweiz | Fachmann / Fachfrau Betreuung – Menschen im Alter |
Österreich | Pflegeassistent / Pflegeassistentin |
Englisch |
Geriatric nurse Nurse (elderly care) |
Französisch | Infirmier / Infirmière en gériatrie |
Altenpflege online
Wer sich einen ersten Überblick verschaffen will, kann sich über Altenpflege online informieren. Es gibt in Deutschland aber auch einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung, für eine detaillierte Beratung stehen ausgebildete Pflegeberater zur Verfügung. In unserem Ratgeber für Pflege erfahren Sie mehr. Ausführliche Informationen zu den Leistungen und Rechten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, zur Antragsstellung sowie zur teilstationären, vollstationären und häuslichen Pflege hält der Online-Ratgeber Pflege des Gesundheitsministeriums bereit. Eine telefonische Beratung bietet das Bundesfamilienministerium an, das Pflegetelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter dieser Nummer zu erreichen: 030 201 791 31. Außerdem betreibt das Ministerium das Internetportal Wege zur Pflege, das Pflegebedürftige und pflegenden Angehörige über die Themen Arbeit, Finanzielles und Rechte informiert.
Ambulante oder stationäre Seniorenpflege?
Die Antwort auf die Frage, ob für einen alten Menschen die ambulante oder die stationäre Seniorenpflege besser geeignet ist, hängt vom individuellen Fall ab. Muss er rund um die Uhr medizinisch betreut werden, kann die Unterbringung in einer Klinik sinnvoll sein. Für eine echte 24-Stunden-Pflege* zu Hause wären nämlich schon mindestens zwei Pflegekräfte nötig, um den kompletten Tag abzudecken. Altenpflege kann in einer speziellen Einrichtung oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Wo ein Senior gepflegt wird, sollten die Angehörigen nach Pflegebedürftigkeit und -aufwand entscheiden:
- Altenpflegeheim
- Geriatrische Krankhausabteilung
- Gerontopsychiatrische Krankenhausabteilung
- Rehaklinik
- Vom ambulanten Pflegedienst zu Hause
Bei der Pflege zu Hause steht grundsätzlich ein breites Spektrum an Pflegemöglichkeiten zur Auswahl. Einerseits muss die Pflegebedürftigkeit der Seniorin, andererseits die finanziellen Verhältnisse berücksichtigt werden. Grundsätzlich bieten mobile Pflegedienste verschiedene Pflegemodelle an, von einer Versorgung, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, bis hin zur stundenlangen Unterstützung.
Prinzipiell ist in der Altenpflege auch eine „24-Stunden-Pflege“ zu Hause möglich. Dabei stellt sich jedoch immer auch die Frage, ob die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Am besten ist, dies im konkreten Fall mit der Pflegekasse zu besprechen, bevor die Entscheidung für die ambulante oder stationäre Seniorenpflege getroffen wird. Es gilt, die Entscheidung für eine langfristige Pflegelösung wohlüberlegt und unter Berücksichtigung aller Alternativen zu treffen.
Altenpflege nach Organisationsform in Deutschland
Die nachfolgende Grafik stellt dar, wie die verschiedenen Organisationsformen der Altenpflege in Deutschland verteilt sind. „Häusliche Pflege“ umfasst Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Sie werden also allein durch Angehörige im eigenen zu Hause versorgt. Unter „Ambulante Pflege“ sind die Pflegebedürftigen zusammengefasst, die entweder durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst oder nur durch einen ambulanten Pflegedienst daheim gepflegt werden. „Vollstationäre Pflege“ umfasst die Pflegebedürftigen, die dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind.
Mit der Pflegereform 2017 wurde eine neue Kategorie eingeführt: „Pflegegrad 1“. Vor der Reform gab es keine vergleichbare Einstufung. Das Besondere am Pflegegrad 1 ist, dass er keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt. Daher werden Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 nicht in den anderen Kategorien erfasst. In der Kategorie „Pflegegrad 1“ sind zwei verschiedene Gruppen enthalten:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die ausschließlich Leistungen im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die Tages- bzw. Nachtpflege erhalten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Stand: 26.02.2025.
Die Altenbetreuung im Vergleich zur Altenpflege
Die Altenbetreuung umfasst die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren bei jeglichen Aufgaben des Alltags. Dies reicht von der Hilfe bei Tätigkeiten wie dem Anziehen bis hin zur Tagesgestaltung, zum Beispiel der Begleitung bei Spaziergängen oder Gottesdienstbesuchen. In der Altenbetreuung werden Senioren also sowohl bei körperlichen Tätigkeiten unterstützt als auch in ihrer geistigen und emotionalen Gesundheit gestärkt. Die soziale Komponente spielt eine wichtige Rolle in der Altenbetreuung zu Hause, denn Betreuer können Senioren Tag und Nacht unterstützen – da muss die Chemie zwischen den beiden stimmen.
Während die medizinischen Aufgaben in der Altenpflege nur von ausgebildeten Pflegekräften ausgeführt werden dürfen, können die Altenbetreuung auch Menschen ohne spezielle Ausbildung übernehmen. Teils sind es die Angehörigen von Senioren, die diese im Alltag betreuen. Aber nicht immer können die Angehörigen sich kümmern, etwa weil sie berufstätig sind und die Zeit fehlt oder weil die Seniorenbetreuung aufgrund altersbedingter Krankheiten wie Alzheimer oder Demenz besonders anspruchsvoll ist. Dann muss entschieden werden, ob die Altenbetreuung zu Hause durch eine Betreuungskraft oder stationär – zum Beispiel in einem Altenwohnheim – erfolgen soll.
Eine Altenbetreuerin bzw. ein Altenbetreuer übernimmt die Grundpflege und Versorgung von alten Menschen und kümmert sich darüber hinaus noch um eine möglichst angenehme Gestaltung des Alltags. Dazu können Gespräche, Spiele oder Basteln gehören, kleine Spaziergänge oder die Begleitung bei einem Cafébesuch – unter Berücksichtigung des Grads der Betreuungsbedürftigkeit motiviert die Betreuungskraft ihren Senioren zu abwechslungsreichen Alltagsaktivitäten.
Ausgebildete Betreuungskräfte für Seniorinnen und Senioren
Zur Betreuungskraft kann man sich ausbilden lassen. Die Ausbildung orientiert sich an den Richtlinien des SGB XI zur Qualifizierung von Betreuungskräften bzw. Alltagsbegleitern/-begleiterinnen in Pflegeheimen bzw. Betreuungseinrichtungen. Gängige Berufsbezeichnungen von ausgebildeten Betreuungskräfte für Senioren sind:
- Alltagsbegleiterin
- Betreuungsassistent
- Betreuungskraft für Demenzkranke
- Senioren-Assistentin
Alltagsbegleiter stehen Senioren zur Seite, damit diese weiterhin aktiv am Leben teilnehmen können. Sie helfen beim Waschen und Anziehen, bereiten Mahlzeiten zu, unterhalten sich mit der betreuungsbedürftigen Person und gestalten die Freizeit. Auch sorgen sie dafür, dass der Senior in Bewegung und mit anderen Menschen in Kontakt bleibt, damit er nicht „einrostet“.
Betreuungskräfte sind vor allem für alte Menschen von großer Bedeutung, die keine körperlichen Gebrechen, aber demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, psychische Erkrankungen oder eine geistige Behinderung haben: Diese benötigen nicht unbedingt ständig eine Pflegekraft, brauchen aber viel Zuwendung und Beschäftigung. Alltagsbegleiter arbeiten in Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheimen und Tagesstätten, bei mobilen Betreuungsdiensten oder in Privathaushalten.
Professionelle Altenpflege und Altenbetreuung zu Hause
Wer älter wird, fühlt sich in den eigenen vier Wänden am wohlsten und möchte so lang wie möglich dort bleiben. Das ist heutzutage selbst dann möglich, wenn die eigenen Angehörigen nicht die Zeit haben, sich selbst um die Betreuung zu kümmern. Es gibt verschiedene Angebote, die sich auch kombinieren lassen. Zum einen können ambulante Betreuungs- und Pflegedienste in Anspruch genommen werden, dann kommt zu abgesprochenen Zeiten jemand vorbei, um den Senior oder die Seniorin zu pflegen oder zu betreuen. Zum anderen kann privat eine Betreuungs- oder Pflegekraft engagiert werden, die im Haushalt des betreuungsbedürftigen Menschen wohnt. Dies ist vor allem, wenn eine sog. 24-Stunden-Pflege oder eine 24-Stunden-Betreuung erforderlich ist, eine optimale Lösung.
Braucht eine ältere Angehörige vor allem Betreuung, aber nur wenig Pflege, kann die Kombination von einem mobilen Pflegedienst, der eine Altenpflegerin vorbeischickt und einer Alltagsbegleiterin, die mit in ihrem Haushalt wohnt, sinnvoll sein. Mit einer privaten 24-Stunden-Altenbetreuung, die sie dabei unterstützt, den Alltag zu meistern, bewahren sich alte Menschen ihre Unabhängigkeit und können weiterhin am Leben teilhaben. Zudem bewahrt es den Senior vor Vereinsamung, wenn jemand mit ihm im Haushalt lebt.
Für mehr Lebensqualität im Alter: Betreuung und Pflege zu Hause
Ältere Menschen sind mit ihrer gewohnten Umgebung meist sehr verbunden, sie gibt ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen. Gerade dann, wenn Menschen gebrechlicher werden, sind sie auf vertraute Menschen im gewohnten Umfeld angewiesen, auf langjährige Nachbarn und Freunde. Sie wollen in der Regel immer noch aktiv am Leben teilnehmen und freuen sich über abwechslungsreiche und gesellige Tage. Die Möbel und Gegenstände in der eigenen Wohnung, die im Laufe des Lebens kostbar geworden sind, geben ein Gefühl der Geborgenheit.
Durch den Einsatz einer Altenpflegerin oder eines Alltagsbetreuers können Seniorinnen und Senioren ihr trautes Heim auch im Alter genießen, in ihrem eigenen Rhythmus weiterleben, weitgehend selbst bestimmen und ein anstrengender Umzug in ein Pflegeheim bleibt ihnen erspart.
Die Deutsche Seniorenbetreuung: Herzliche Altenpflege zu Hause
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Häufige Fragen und Antworten zur Altenpflege und Altenbetreuung
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Welche Bedeutung hat ein Versorgungsvertrag in der Altenpflege?
Ein Versorgungsvertrag ist eine wesentliche Grundlage für Pflegeeinrichtungen, um pflegerische Leistungen für Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erbringen zu dürfen. Er regelt die Bedingungen, unter denen eine Einrichtung in die Versorgung eingebunden wird, und legt Qualitätsstandards, Vergütungen sowie Leistungspflichten fest. Ohne einen solchen Vertrag kann eine Pflegeeinrichtung keine Abrechnungen mit den Pflegekassen vornehmen und somit keine erstattungsfähigen Leistungen anbieten. Der Versorgungsvertrag sichert zudem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und dient der Qualitätssicherung in der Pflege.
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Was bedeutet Altenpflege zu Hause?
Altenpflege zu Hause bedeutet, dass eine Pflegekraft je nach Bedarf und Vereinbarung einmal oder mehrmals am Tag zu Pflegebedürftigen ins Haus oder in die Wohnung kommt. Sie übernimmt die gleichen Aufgaben, die das Personal eines Pflegeheims erledigen würde.
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Welche Aufgaben übernimmt ein privater Altenpfleger?
Eine private Pflegekraft unterstützt ältere Menschen im Alltag und trägt dazu bei, ihre Lebensqualität zu erhalten. Zu ihren Aufgaben gehören Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme. Zudem übernimmt sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Einkaufen oder Reinigen. Auch die soziale Betreuung spielt eine wichtige Rolle: Gemeinsame Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen oder Begleitung zu Terminen fördern das Wohlbefinden der betreuten Person. Ziel ist es, Senioren so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
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Was versteht man unter Altenbetreuung?
Der Begriff Altenbetreuung bezeichnet die Begleitung und Beschäftigung älterer Menschen im Alltag. Altenbetreuer bemühen sich um eine aktive Tagesgestaltung und versuchen, die Lebensqualität älterer Menschen so gut wie möglich zu erhalten.
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Welche Aufgabenfelder umfasst die Altenbetreuung?
Altenbetreuung beinhaltet neben der täglichen Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme auch die Gestaltung des Alltags der Senioren. Gerade im Bereich der häuslichen Pflege hat es sich gezeigt, dass es positive Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen hat, wenn sie durch die Unterstützung von Alltagsbegleitern so lange wie möglich am normalen Leben teilhaben und aktiv mit einbezogen werden. Das Aufgabengebiet von Altenbetreuern umfasst ein vielfältiges Spektrum:
- Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Seniorengruppen oder Freunden
- Gemeinsame Spaziergänge
- Gespräche
- Vorlesen, Basteln, gemeinsame Spiele
- Hilfe im Haushalt und im Garten
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Was ist der Unterschied zwischen Altenpflege und Altenbetreuung?
Während sich die Altenpflege auf medizinisch-pflegerische Tätigkeiten und die Gesundheitsvorsorge fokussiert, werden in der Altenbetreuung Seniorinnen und Senioren in ihrem Alltag unterstützt und beschäftigt. Ausschließlich Pflegekräfte dürfen Aufgaben wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe übernehmen. Betreuungskräfte kümmern sich hingegen um die Freizeitgestaltung und den Haushalt. Aufgaben der Grundpflege wie Hilfe bei der Körperpflege oder beim Essen können sowohl Betreuungs- als auch Pflegekräfte übernehmen.
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Welche besonderen Kompetenzen haben professionelle Seniorenbetreuer?
Betreuungskräfte für Senioren gestalten jeden einzelnen Tag der zu betreuenden Person aktiv. Sie müssen nicht nur die Handgriffe für die Gesundheitspflege beherrschen, sondern auch die emotionale Seite berücksichtigen. Altenbetreuer müssen aufmerksam und zuverlässig sein, außerdem sollten sie Empathie und viel Geduld mitbringen – gerade bei älteren Menschen mit Demenz ist Letztere immens wichtig. Darüber hinaus brauchen sie Kommunikationstalent und Einfühlungsvermögen für vertrauensvolle Gespräche.
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Was kostet die Pflege von älteren Menschen?
Wie viel die Pflege eines Seniors oder einer Seniorin kostet, ist vom Pflegeaufwand abhängig und muss individuell bestimmt werden. Welche Kosten die Pflegekasse trägt, richtet sich nach dem Pflegegrad. Je nachdem, ob ein alter Mensch zu Hause oder stationär betreut wird, übernimmt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen. Neben Pflegeleistung oder Pflegegeld können weitere Pflegeleistungen beantragt werden:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Entlastungsleistungen
- Wohnraumanpassung
- Hilfsmittel im Pflegeheim
Weiterführende Tipps und Hilfe für Betreuungs- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Wenn man selbst oder Angehörige älter werden, kommen viele Fragen auf. Neben der Organisation des Alltags müssen betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen auch die Bürokratie bewältigen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie suchen nach Informationen rund um die Altenpflege? Wir haben einige nützliche Links für Sie zusammengestellt.
Altenbetreuung zuhause
Ihr Anspruch auf Pflegeberatung
Der GKV-Spitzenverband informiert auf dieser Webseite über den § 7a des SGB XI, der die rechtliche Grundlage für die Pflegeberatung bildet. Demnach können seit dem 1. Januar 2009 Pflegebedürftige einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung geltend machen.
Beratung zur Pflege in der Nähe
In der Datenbank der Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege) können Sie nach Beratungsstellen zur Pflege in Ihrer Nähe suchen. Außerdem stellt die Stiftung kostenlos Ratgeber für pflegende Angehörige zur Verfügung – gratis sowohl als PDF-Download als auch als Broschüre.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Angehörige von pflegebedürftigen Personen haben Anspruch auf einen unentgeltlichen Pflegekurs, der von den Pflegekassen vor Ort durchgeführt wird. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
bundesgesundheitsministerium.de
Tipps zur Entlastung für Pflegende
Die Pflege eines Angehörigen ist sowohl körperlich als auch psychisch eine große Herausforderung. Deshalb sollten Sie unbedingt auf Ausgleich achten. Eine Empfehlung, wie sich Pflegende entlasten können, damit sie sich nicht überlasten, hat die Stiftung ZQP zusammengestellt.
Zahlen und Fakten zur Pflege
Wie viele pflegebedürftige Menschen gibt es in Deutschland und wo werden sie versorgt? Aussagekräftige Zahlen zu Pflegeheimen, Beschäftigten in der Pflege und Pflegebedürftigen hält Destatis bereit. Viele Daten sind übersichtlich in Tabellen oder Grafiken dargestellt.
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
Bis zum 1. Januar 2020 war das Altenpflegegesetz in Kraft, um die berufliche Qualifikation von Pflegekräften zu regeln. Es wurde vom Gesetz zur Reform der Pflegeberufe abgelöst. Informationen zum Gesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Häusliche Pflege durch Einzelpersonen
§ 77 SGB XI enthält Regelungen zur Übernahme von Leistungen durch die Pflegekasse beim Einsatz einer häuslichen Pflegekraft. Im elften Buch des Sozialgesetzbuches finden sich die weiteren Festlegungen rund um die soziale Pflegeversicherung.
Quellen
https://www.zqp.de/themen/a-z-uebersicht
https://www.deutsches-pflegeportal.de/magazin/darf-eine-pflegekraft-geschenke-annehmen
https://ratgeber.bunte.de/trinkgeld-im-krankenhaus-so-viel-ist-ueblich_155714
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/hilfe-und-pflege/gesetzliche-regelungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61a.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html
https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/9065
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html
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