Pflegezusatzversicherung. Bildnachweis: 2184392331 – nampix / shutterstock.com

Pflegezusatzversicherung – Leistungen und Kosten

Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Da Pflege teuer ist, lohnt es sich, diese Frage rechtzeitig zu stellen – denn die Pflegekasse kommt meist nur für einen Teil der Kosten auf, die bei der Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim anfallen. Bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten individuelle Bedürfnisse Berücksichtigung finden, denn es gibt eine große Palette an Angeboten, die sich im Preis und in den Leistungen unterscheiden.

 

Vergleich Pflegezusatzversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung

Welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben, ebenso wie die Höchstbeträge, die bei Pflegebedürftigkeit ausgezahlt werden. Letztere decken allerdings nur die Grundkosten der Pflege. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Versicherte im Pflegefall aus eigener Tasche bezahlen. Bei einem höheren Pflegegrad oder stationärer Pflege können das bis zu ein paar Tausend Euro sein. Können Versicherte den Betrag nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen bezahlen, übernimmt zunächst das Sozialamt die Kosten. Allerdings sind Lebenspartner und Kinder unterhaltspflichtig, so dass sich das Sozialamt Geld von ihnen zurückholen kann, wenn ihr Einkommen oder Vermögen hoch genug ist.

Für pflegebedürftige Personen gilt ein sogenanntes Schonvermögen. Die Vermögensfreigrenze für Pflegebedürftige wurde zum 1. Januar 2023 auf 10.000 Euro angehoben. Für im Haushalt lebende Kinder kommt ein Freibetrag von 500 Euro pro Kind hinzu. Dies gilt auch für andere im Haushalt lebende Menschen, für deren Unterhalt der Pflegebedürftige aufkommt. Auch von pflegebedürftigen Personen selbst bewohnte Immobilien gehören zum Schonvermögen, dabei muss das Hausgrundstück angemessen sein. Kapital und Erträge aus einer staatlich geförderten Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt. Auch die folgenden Vermögensgegenstände müssen nicht verwertet werden:

  • Gegenstände, die dazu dienen, geistige Bedürfnisse zu befriedigen, zum Beispiel künstlerische oder wissenschaftliche, und nicht als Luxusartikel gelten. Darunter fallen Musikinstrumente, Bücher und Dinge, die für ein Hobby benötigt werden.
  • Erbstücke und Gegenstände im Besitz der Familie, deren Veräußerung eine besondere Härte bedeuten würde. Das können etwa Möbel, Kunstgegenstände oder Schmuck sein.
  • Geldbeträge für den Kauf oder die Renovierung eines Hauses, wenn in diesem ein behinderter oder pflegebedürftiger Mensch wohnt oder dort einziehen wird.

Neben dem Vermögen werden fast alle regelmäßigen Einkommen des Pflegebedürftigen sowie freiwillige Zuwendungen Dritter berücksichtigt. Es gibt aber auch Einkünfte, die nicht angerechnet werden:

  • Elterngeld bis 300 Euro monatlich
  • Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Pflegegeld
  • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrenten
  • Entschädigungen und Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) bis zur Höhe der Grundrente

Durch private Absicherung können die eigenen Kosten für die Pflege abgemildert werden. Ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der eigenen finanziellen Situation im Alter, ob Angehörige unterstützen können, ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgen soll. Die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung müssen häufig lebenslang gezahlt werden – und sie können steigen. Die Leistungen von Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich teils stark. Sie lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien unterteilen:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Für jede Art der privaten Pflegezusatzversicherung wird von den Versicherern gewöhnlich eine Gesundheitsprüfung verlangt, die maßgeblich für die Annahme und Bedingungen eines Vertrags ist. Die Höhe der Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung ist vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung und vom Eintrittsalter abhängig.

Älteres Ehepaar bei sich Zuhause prüft den Vertrag einer Pflegezusatzversicherung

Älteres Ehepaar bei sich Zuhause prüft den Vertrag einer Pflegezusatzversicherung. Bild: 2285522357 – Robert Kneschke/shutterstock.com

Versicherungen mit Pflegekostenübernahme

Im Pflegefall übernimmt eine Pflegekostenversicherung nachgewiesene Pflegekosten ganz oder anteilig. Manchmal sind nur Leistungen eingeschlossen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind. Dabei muss zuerst die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, bei Restkosten greift die Pflegekostenversicherung. Diese übernimmt dann entweder einen festgelegten Prozentsatz der Restkosten oder die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Pflegegrad 1 ist bei vielen Pflegekostenversicherungen nicht eingeschlossen. Einige Versicherer übernehmen auch Kosten für die Unterkunft und Verpflegung in einem Heim, andere sind allein auf die ambulante Pflege ausgerichtet. Bei häuslicher Pflege nur durch Angehörige können Versicherer auch einen monatlichen Betrag auszahlen, ohne dass Rechnungen verlangt werden. Im Laufe der Jahre können die Beiträge für eine Pflegekostenversicherung steigen.

Pflegerentenversicherungen

Mit einer Pflegerentenversicherung erhalten Versicherte eine vereinbarte Pflegerente. Ist eine Überschussbeteiligung vorgesehen, wird diese eventuell noch aufgestockt. Die Pflegerente steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Im Vergleich zu anderen Pflegezusatzversicherungen sind die Beiträge für Pflegerentenversicherungen recht hoch, dafür ist die Pflegerente beitragsstabil. Die Höhe der Pflegerente ist vom vorliegenden Pflegegrad abhängig, die volle Pflegerente wird meist ab Pflegegrad 4 oder 5 gezahlt. Bei niedrigerem Pflegegrad wird die Pflegerente anteilig oder überhaupt nicht gezahlt. In der Regel kann mit der Beitragszahlung bei finanziellen Engpässen ausgesetzt werden, was sich dann aber auf die Leistungen auswirkt. Oft ist in Pflegerentenversicherungen festgelegt, dass der Versicherte ab Eintritt des Pflegefalls keine Beiträge mehr zu entrichten hat.

Versicherungen mit Pflegetagegeld

Bei der Pflegetagesgeldversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall ein vertraglich vereinbartes Tagegeld. Dabei ist es egal, ob die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften oder im Pflegeheim betreut wird. Die Angebote variieren deutlich, manche Versicherer zahlen den vollen Tagessatz erst ab Pflegegrad 5, andere ab Pflegegrad 4. Bei niedrigerem Pflegegrad wird das Tagegeld anteilig gezahlt. Beachten Sie, dass es auch Versicherungen ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege gibt – doch in der Regel macht die häusliche Pflege den Großteil der Pflege aus. Der Leistungsfall sollte laut Vertrag dann eintreten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt. Manche Versicherer möchten nämlich darüber hinausgehende ärztliche Untersuchungen anweisen, was für Pflegebedürftige mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, der gerade im Pflegefall zu viel sein kann. Einige wenige Versicherer bieten Verträge mit der Vereinbarung an, dass ab Eintritt des Pflegefalls kein Beitrag mehr zu zahlen ist. Die Beiträge für eine Pflegetagegeldversicherung können sich erhöhen.

Ganzheitliche Betreuung für hohe Lebensqualität im Alter

Eine Pflegezusatzversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn Sie auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Diese Versicherung kann je nach Modell auch für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause genutzt werden.

Wir vermitteln Ihnen qualifizierte 24-Stunden-Pflegekräfte, die mit Empathie und Fachwissen auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Unsere Betreuungskräfte sorgen dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich versorgt werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns!


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Gibt es eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Unabhängig von der Art der Pflegezusatzversicherung ist für den Abschluss in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Dabei stellt der Versicherer Fragen zu Größe und Gewicht, Vorerkrankungen, aktuellen gesundheitlichen Beschwerden und gestellten Diagnosen. Es gibt aber euch Pflegezusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, und zwar private Pflegetagesgeldversicherungen mit staatlicher Förderung. Denn um das Prädikat förderfähig zu erhalten, darf eine Pflegezusatzversicherung niemanden ausschließen, keine Risikozuschüsse erheben und keine Leistungen kürzen. Meist ist der Leistungsumfang bei staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen geringer als bei nicht geförderten Angeboten. Doch gerade für Menschen mit Vorerkrankungen kann eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung sinnvoll sein.

Fördervoraussetzungen für die private Pflegezusatzversicherung

Damit eine private Pflegezusatzversicherung als förderfähig gilt, muss sie einige Voraussetzungen erfüllen. Da keiner ausgeschlossen werden darf, sind weder Gesundheitsprüfungen noch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zulässig. Der Versicherungsbeitrag wird am Eintrittsalter und den im Vertrag vereinbarten Bedingungen bemessen. Pro Person wird lediglich ein Vertrag staatlich gefördert. Weitere Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Pflegezusatzversicherungen sind:

  • Für jeden Pflegegrad müssen Leistungen vorgesehen sein, die nicht höher sein dürfen als die durch die soziale Pflegeversicherung gewährten Leistungen.
  • Die Versicherer müssen sich an die Feststellungen der zuständigen Pflegekassen halten; wird Pflegebedürftigkeit festgestellt, können Versicherte frei über ihr Pflegegeld verfügen.
  • Zwischen Abschluss der Pflegezusatzversicherung und Beginn der Leistungspflicht darf höchstens eine Wartezeit von fünf Jahren liegen.
  • Um die staatliche Förderung von fünf Euro pro Monat zu erhalten, müssen Versicherte einen monatlichen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst leisten.
  • Finanziell Hilfsbedürftige dürfen die Pflegezusatzversicherung rückwirkend zum Eintritt der Hilfsbedürftigkeit kündigen oder ruhen lassen.
  • Die Kosten für Abschluss und Verwaltung müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen liegen.

Pflege-Bahr – die staatlich geförderte Zusatzversicherung

Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist der sogenannte Pflege-Bahr, der 2013 unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung, die jede und jeder Erwachsene abschließen kann. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von den folgenden Faktoren:

  • Alter bei Abschluss der Versicherung
  • Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
  • Leistungsumfang

Für junge Menschen sind die monatlichen Beiträge niedrig, müssen aber auch lange gezahlt werden. Für Menschen mit bestehenden Erkrankungen ist der Pflege-Bahr eine der wenigen Möglichkeiten, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Sonst ist meist nur ein Versicherungsschutz mit Risikoausschluss möglich – oder der Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung wird aufgrund der Vorerkrankungen abgelehnt.

Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherungen haben in der Regel leistungsabhängige Tarife. Die Höhe der monatlichen Beiträge ist außerdem abhängig vom Eintrittsalter und dem gesundheitlichen Zustand des Antragstellers. Beispielsweise gibt es Pflegetagegeldversicherungen für 25-jährige gesunde Personen ab 37 Euro pro Monat. Ein gesunder 55-Jähriger zahlt für das gleiche Absicherungsniveau Monatsbeiträge ab 132 Euro. Wer eine Pflegezusatzversicherung mit besten Leistungen wünscht, kann aber leicht auch das Doppelte bezahlen. Bei Pflegerentenversicherungen sind die Beiträge höher als bei anderen Pflegezusatzversicherungen, dafür sind sie am flexibelsten. Am wenigsten Flexibilität bieten in der Regel Pflegekostenversicherungen.

Viele Versicherer haben auf ihren Websites Pflegezusatzversicherungs-Rechner, mit denen Sie Beiträge individuell berechnen können. Außerdem gibt es Vergleichsportale, die aus den Angeboten diverser Versicherer die günstigsten herausfiltern. Nutzen Sie die Rechner, um die Kosten einer Pflegezusatzversicherung für sich einfach zu berechnen und den Überblick zu behalten. Unabhängige Beratung und Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs bieten die Verbraucherzentralen an.

Für wen lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Ob sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt, hängt von der eigenen finanziellen Situation und den im Alter zu erwartenden Kosten ab. Ist genug Vermögen oder Rente vorhanden, ist eine Pflegezusatzversicherung nicht unbedingt notwendig. Darüber hinaus sollten andere Versicherungen bedacht werden, so greift zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor einer Pflegezusatzversicherung. Überlegen Sie auch, ob Sie die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung über Jahrzehnte hinweg leisten können – während die Versicherungsprämien wahrscheinlich steigen.

Mit einer Pflegezusatzversicherung erhalten Versicherte neben den gesetzlichen zusätzliche Pflegeleistungen, oft auch in Form von Geld, das frei verwendet werden kann. Das eigene Vermögen und Renten werden geschont. Wer seinen Kindern etwas hinterlassen möchte, kann mit einer Pflegezusatzversicherung das Erbe absichern, damit es nicht für die Pflege aufgebraucht wird. Eventuell können sogar besondere Behandlungen damit finanziert werden, wie Musik- oder Ergotherapie, die dabei helfen, geistig und körperlich fit zu bleiben.

Auch wer finanziell weniger gut dasteht, kann durch eine Pflegezusatzversicherung Vorteile haben. Sind die Kosten für die Pflege mit der Pflegezusatzversicherung gedeckt, muss keine Sozialhilfe beantragt werden. Somit können Kinder oder Lebenspartner auch nicht zwecks Unterhaltspflicht herangezogen werden.

Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten

Die auf dem Markt angebotenen Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich in ihren Bedingungen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen im Detail, bevor Sie unterschreiben. Manche bringen für Versicherte Vorteile mit sich, andere Nachteile. Günstige Versicherungsbedingungen sind:

  • Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Pflegebedürftigkeit durch die Pflegepflichtversicherung festgestellt wird. Weitere Nachweise sind nicht notwendig.
  • Im Leistungsfall endet die Beitragszahlung.
  • Leistungen können vor Eintritt des Versicherungsfalls ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst werden.
  • Abdeckung von stationären Krankenhausbehandlungen.
  • Der suchtbedingte Pflegefall ist eingeschlossen.
  • Die Versicherungsleistung kann weltweit in Anspruch genommen werden.
  • Auch mehrere Monate rückwirkende Zahlung von z. B. Pflegetagesgeld, falls die Meldung des Pflegefalls zu spät erfolgt.
  • Für den stationären Bereich ist ab Pflegegrad 2 ein einheitlich hoher Betrag vorgesehen – denn ein Platz im Pflegeheim hat feste, vom Pflegegrad unabhängige Kosten.
  • Sonderzahlung bei Eintritt des Pflegefalls oder dem Erreichen eines bestimmten Pflegegrads.

Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sind Checklisten oft hilfreich. Listen Sie die empfehlenswerten Versicherungsbedingungen auf und haken Sie ab, wenn eine davon in einem Vertrag aufgeführt ist. So sehen Sie direkt, welche Pflegezusatzversicherung die meisten Vorteile hat. Daneben sollten Sie aber auch die Nachteile in den Blick nehmen. Ungünstige Versicherungsbedingungen sind:

  • Forderung von regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen.
  • Wartezeit von drei Jahren oder mehr, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
  • Karenzzeiten nach Eintritt des Versicherungsfalls, in denen Versicherer nicht zahlen.
  • Der Leistungsfall tritt nur bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall ein.
  • Einschränkung der Leistungen auf den Bereich der stationären Pflege.
  • Leistungskürzung oder Leistungsausschluss bei Pflege durch Angehörige.
  • Kündigungsrecht des Versicherers in den ersten Jahren.
  • Der Versicherungsschutz ist an die Pflegepflichtversicherung gekoppelt, was bei einem Umzug ins Ausland problematisch sein kann.

Hilfreich ist außerdem, die möglichen Kosten des Pflegebedarfs aufzuschreiben und sie mit den Einkünften aus eigenem Vermögen, Renten, der gesetzlichen Pflegeversicherung oder anderen Einnahmequellen zu vergleichen. Sind die zu erwartenden Ausgaben höher als die Einnahmen, kann eine Pflegeversicherung sinnvoll sein, um die Deckungslücke zu schließen. Berücksichtigt werden sollte, dass die Kosten recht unterschiedlich ausfallen können: Bei der ambulanten Pflege steigen die Kosten mit dem Pflegegrad. Dagegen fallen die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim unabhängig vom Pflegegrad gleich aus. Wägen Sie also sorgsam ab, bevor Sie sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheiden. Besonders genau unter die Lupe genommen werden sollten Angebote, die auf Gesundheitsfragen verzichten. Gibt es Gesundheitsfragen, müssen sie wahrheitsgemäß beantwortet werden – falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, auch noch Jahre nach Vertragsabschluss. Bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich unbedingt Zeit lassen und verschiedene Angebote vergleichen, um im Alter gut versorgt zu sein.

 

Weiterführende Hinweise zur Pflegezusatzversicherung

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen rund um die Pflegezusatzversicherung.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung bietet ein kompaktes Infoblatt, das wichtige Informationen für Verbraucher zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung enthält. Auf nur drei Seiten erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise in PDF-Form. Dieses Infoblatt hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sorgt dafür, dass Sie bestens informiert sind.

pkv.de

Der Versicherer ERGO bietet verschiedene Varianten einer Pflegezusatzversicherung an. Auf der Webseite von ERGO finden Sie einen Beitragsrechner, mit dem Sie schnell und einfach die Kosten einer Pflegezusatzversicherung ermitteln können. So erhalten Sie einen klaren Überblick über die finanziellen Aspekte und können die für Sie passende Versicherungslösung wählen.

ergo.de

 

Senioren informieren sich über die Pflegezusatzversicherung

Senioren informieren sich über die Pflegezusatzversicherung. Foto: 2285522357 – Dragana Gordic/shutterstock.com

Jens Meyer

Jens Meyer

Geschäftsführer

Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.

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