Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege von Angehörigen ist eine herzliche, aber oft auch kräftezehrende Aufgabe. Um pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen eine Pause zu ermöglichen, gibt es die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt). Sie bietet die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen – sei es für einen Urlaub, bei Krankheit, für wichtige Termine oder einfach zur Erholung. Aktuell werden ca. 2,5 Millionen Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt – Tendenz steigend. Die Verhinderungspflege wird daher immer wichtiger. Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Verhinderungspflege, von den Voraussetzungen über die Beantragung bis hin zu den Kosten.
Verhinderungspflege – Wenn Pflegepersonen pausieren
Was Verhinderungspflege ist, definiert das Bundesministerium für Gesundheit so:
„Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflegekraft. Dies ist für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich. Dabei werden Kosten von bis zu 1.685 Euro pro Jahr übernommen.
Unterstützung durch Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet eine wertvolle Entlastung für Angehörige, die einen kranken oder alten Menschen betreuen. Da die Pflege häufig sehr arbeitsintensiv ist und sowohl körperlich als auch seelisch belastet, ermöglicht eine Ersatzpflegekraft der Hauptpflegeperson eine dringend benötigte Auszeit.
Die Vertretung kann von einer professionelle Pflegekraft übernommen werden – zum Beispiel über einen ambulanten Pflegedienst oder eine sogenannte 24-Stunden-Pflege. Alternativ kann die Verhinderungspflege auch durch Angehörige wie Kinder, Enkel oder Geschwister der zu pflegenden Person übernommen werden. Die Pflegekasse beteiligt sich in beiden Fällen anteilig oder vollständig an den Kosten.
So bleibt die pflegebedürftige Person in guten Händen, während die Hauptpflegeperson neue Kraft tanken und sich erholen kann.
Mögliche Gründe für eine Verhinderungspflege sind:
- Erholungsurlaub
- Krankheit
- Termine
- Sportkurse
- Freizeitaktivitäten
- Fort- und Weiterbildung
Anspruch und Voraussetzungen auf Verhinderungspflege
Das Sozialgesetzbuch (SGB) stellt eine Zusammenstellung der wesentlichen Sozialgesetze in Deutschland dar. Dort wird im Paragrafen § 39 SGB 11 geregelt, wer einen Anspruch auf Verhinderungspflege hat:
- Ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 muss vorliegen. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
- Der Pflegebedürftige muss durch eine private Pflegeperson zuvor mindestens 6 Monate betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird überwiegend mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades gleichgesetzt. Sollte die häusliche Pflege schon vorher begonnen haben, kann auch ein früherer Zeitpunkt gelten.
- Die bisherige Hauptpflegeperson möchte sich vorübergehend, maximal für 6 Wochen, aus der Betreuung & Pflege zurückziehen. Sei es wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Beweggründen. Die Hauptpflegeperson ist die Person, die aktuell als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen ist. Es ist nicht erforderlich, dass die aktuelle Hauptpflegeperson bereits seit 6 Monaten eingetragen ist.
Antrag auf Verhinderungspflege
Der Antrag von Verhinderungspflege erfolgt durch die pflegebedürftige Person bei der zuständigen Pflegekasse. Dies kann in der Regel bequem online über die Internetseite der entsprechenden Pflegekasse erfolgen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen.
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
Wichtig zu wissen ist, dass der Antrag nicht im Voraus gestellt werden muss. Es ist möglich, den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen. So lange beträgt die Verjährungsfrist für Sozialleistungen. Sie ist im § 45 Abs. I SGB I geregelt.
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Die Kosten der Verhinderungspflege –
Das Verhinderungspflegegeld
Für die Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse ein Verhinderungspflegegeld von bis zu 1.685 Euro pro Jahr. Ein zusätzlicher Betrag von bis zu 843 Euro kann aus dem noch nicht ausgeschöpften Budget der Kurzzeitpflege genutzt werden. Pflegebedürftige haben in 2025 also Anspruch auf einen jährlichen Betrag von bis zu 2.528 Euro für die Verhinderungspflege.
Verwandtschaftsverhältnis und Verhinderungspflege
Die Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegekasse hängt maßgeblich vom Verhältnis zwischen der Ersatzpflegekraft und der pflegebedürftigen Person ab. Das Sozialgesetzbuch unterscheidet dabei zwei Fälle:
Fall 1: Die Ersatzpflegekraft ist nicht mit der zu pflegenden Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert und lebt nicht mit ihr zusammen in einem Haushalt. Zum Beispiel eine Pflegekraft aus Osteuropa oder ein Pflegedienst.
Fall 2: Die Ersatzpflegekraft ist mit der zu pflegenden Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert oder lebt mit ihr zusammen in einem Haushalt.
Diese Tabelle zeigt die verschiedenen Verwandtschaftsgrade und stellt dar, wie die Verhinderungspflege je nach Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegekraft voll ausgeschöpft werden kann. | ||
Verwandtschaft | Beziehung zur pflegebedürftigen Person | Maximaler Betrag für die Pflegekosten |
1. Grad | Eltern, Kinder | 1,5-facher Satz des Pflegegeldes |
2. Grad | Großeltern, Enkelkinder, Geschwister | 1,5-facher Satz des Pflegegeldes |
3. Grad | Tanten, Onkel, Nichten, Neffen | bis zu 1.685 € pro Jahr (+ 843 € bei Aufstockung) |
4. Grad | Cousins, Cousinen | bis zu 1.685 € pro Jahr (+ 843 € bei Aufstockung) |
Verschwägerte bis 2. Grad | Stiefkinder, Schwiegersöhne/ -töchter, Stief-/ Schwiegereltern, Schwieger-/ Stiefenkel, Ehegatten von Geschwistern, Großeltern des Ehegatten, Stiefgroßeltern | 1,5-facher Satz des Pflegegeldes |
Personen im gleichen Haushalt | unabhängig vom Verwandtschaftsgrad | 1,5-facher Satz des Pflegegeldes |
Sonstige Personen | nicht verwandt und nicht im Haushalt lebend | bis zu 1.685 € pro Jahr (+ 843 € bei Aufstockung) |
Berechnung der Verhinderungspflege
Fall 1: Keine enge Verwandtschaft & kein gemeinsamer Haushalt
Die Pflegekasse übernimmt:
- Durch die Verhinderungspflege angefallene Kosten von bis zu insgesamt 1.685 Euro pro Kalenderjahr
- Optional zusätzlich bis zu 843 Euro aus nicht genutztem Kurzzeitpflege-Budget
Fall 2: Enge Verwandtschaft oder gemeinsamer Haushalt
Die Pflegekasse übernimmt:
- Pflegekosten in Höhe des 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes
- Fahrtkosten (20 Cent pro Kilometer)
- Erstattung von nachgewiesenem Verdienstausfall
- Optional zusätzlich bis zu 843 Euro aus nicht genutztem Kurzzeitpflege-Budget
Wichtige Hinweise:
- Die Gesamtkosten (inkl. Fahrtkosten und Verdienstausfall) sind auf maximal 1.685 Euro (2.528 Euro bei Aufstockung) pro Jahr begrenzt
- Der Stundenlohn für die Ersatzpflegekraft sollte angemessen sein (üblicherweise zwischen 5 und 25 Euro) und kann von der pflegebedürftigen Person selbst festgelegt werden
- Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben ist für die Erstattung durch die Pflegekasse unerlässlich
Berechnung der Verhinderungspflege für Ihre Angehörigen: Ein Beispiel
Ausgangssituation: Ihre Mutter mit Pflegegrad 3 benötigt für 40 Stunden Ersatzpflege.
Fall 1: Bei der Ersatzpflegekraft handelt es sich um eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen. Sie zieht für eine Woche bei Ihrer Mutter ein und übernimmt sowohl die Grundpflege als auch Haushaltstätigkeiten. Die Gesamtkosten für diese Pflege betragen 1.100 Euro. Da die Gesamtkosten deutlich unter dem Höchstbetrag von 1.685 Euro liegen, übernimmt die Pflegekasse die vollen Kosten.
Fall 2: Bei der Ersatzpflegekraft handelt es sich um die Enkelin Lisa, also eine enge verwandte der pflegebedürftigen Person. Ihr vereinbarter Stundenlohn beträgt 13 Euro.
Die Tabelle zu den Höchstbeträgen für die Verhinderungspflege zeigt, wie viel die Pflegekasse je nach Pflegegrad für die Verhinderungspflege übernimmt. Dabei wird das Pflegegeld mit einem Faktor von 1,5 multipliziert, um den Höchstbetrag für die Pflegekosten zu berechnen. In unserem Beispiel hat die pflegebedürftige Person Pflegegrad 3. Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege liegt also bei 898,50 Euro.
In dieser Tabelle sind die monatlichen Pflegegelder für die einzelnen Pflegegrade sowie die maximalen Erstattungsbeträge für die Verhinderungspflege aufgeführt. | ||
Pflegegrad | Pflegegeld | Höchstbetrag Verhinderungspflege (1,5x Pflegegeld) |
Pflegegrad 2 | 347 € | 520,50 € |
Pflegegrad 3 | 599 € | 898,50 € |
Pflegegrad 4 | 800 € | 1.200 € |
Pflegegrad 5 | 990 € | 1.485 € |
Berechnung
- Pflegekosten: 40 Stunden x 15 € = 520 € (gedeckt durch den Höchstsatz von 898,50 €)
- Fahrtkosten: 300 Kilometer x 0,20 € = 60 €
- Verdienstausfall: Nachgewiesener Verdienstausfall: 500 €
Gesamtkosten: 520 € + 60 € + 500 € = 1.080 €
Da die Gesamtkosten den Höchstbetrag von 1.685 Euro nicht überschreiten, übernimmt die Pflegekasse alle Kosten vollständig. Falls zusätzliche Fahrtkosten oder Verdienstausfälle anfallen, könnte der Betrag um bis zu 843 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Verhinderungspflege auszahlen lassen
Die Verhinderungspflege kann unterschiedlich ausgezahlt werden: In der Regel erfolgt die Zahlung auf das Konto der pflegebedürftigen Person, da diese den Antrag bei der Pflegekasse stellt. Wichtig ist dabei, dass alle Kosten nachgewiesen werden können. Bei Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes ist auch eine direkte Zahlung an diesen möglich.
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin zur Hälfte bezahlt. Für den ersten und für den letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld sogar voll bezahlt.
Beispielrechnung zur Zahlung von Pflegegeld während der Verhinderungspflege:
Sie als Hauptpflegeperson möchte zur Erholung (oder Krankheit, Unfall, Sonstiges) für eine Woche von der Pflege & Betreuung pausieren. Vor der Beantragung der Verhinderungspflege wurde ein Pflegegeld für den Pflegegrad 3 in Höhe von 599 Euro im Monat gewährt.
Für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege wird jeweils das volle anteilige Pflegegeld bezahlt: 2/30 von 599 Euro = 39,93 Euro.
Für die übrigen 5 Tage wird die Hälfte des anteiligen Pflegegeldes bezahlt: 28/30 von 599 Euro = 99,83 Euro. Die Hälfte davon ist 49,92 Euro.
Insgesamt werden somit 89,85 Euro an Pflegegeld während der Verhinderungspflege Pflegegrad 3 ausgezahlt.
Stundenweise Verhinderungspflege
In Fällen, in denen die Hauptpflegeperson für weniger als 8 Stunden verhindert ist, spricht man von „stundenweiser Verhinderungspflege“. Diese besondere Form der Verhinderungspflege beeinflusst das jährliche Kontingent von maximal 42 Tagen für die Verhinderungspflege nicht. Die Kosten für die Vertretung werden jedoch von dem Verhinderungspflegebudget abgezogen. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Verhinderungspflege nicht gekürzt.
Beispiel für eine stundenweise Verhinderungspflege: Sie als Hauptpflegeperson engagieren einmal wöchentlich einen Pflegedienst als Vertretung, weil Sie einen wiederkehrenden Termin haben und dafür 7 Stunden außer Haus sind. Für diese Vertretung können Sie stundenweise Verhinderungspflege beantragen. Das Kontingent von 42 Verhinderungspflegetagen bleibt unberührt. Das Pflegegeld wird für diese Tage voll bezahlt. Die Kosten für den Pflegedienst werden bis zum Höchstbetrag von 1.685 Euro (2.528 Euro bei Aufstockung) über das Verhinderungspflegebudget gedeckt.
Stundenweise Verhinderungspflege und Verhinderungspflege: Unterscheidung
Entscheidend für die Unterscheidung zwischen stundenweiser Verhinderungspflege und „normaler“ Verhinderungspflege ist die Dauer der Verhinderung und nicht die Dauer der Ersatzpflege. Bezogen auf das vorherige Beispiel heißt das: Wenn Sie länger als 8 Stunden verhindert sind, handelt es sich nicht um stundenweise Verhinderungspflege, auch wenn der Pflegedienst nur 6 Stunden vor Ort wäre.
Steuerfreiheit der Verhinderungspflege
Das Einkommen aus Verhinderungspflege muss grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden. Unter bestimmten Bedingungen bleibt es jedoch steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EstG):
Fall 1: Verhinderungspflege durch Angehörige: Wird die Ersatzpflege durch Angehörige bis zum dritten Verwandtschaftsgrad übernommen (z. B. Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Tanten oder Onkel), sind die Zahlungen steuerfrei. Dies beruht darauf, dass der Begriff „Angehöriger“ im Steuerrecht Verwandte dritten Grades einschließt (§ 15 AO).
Fall 2: Verhinderungspflege aus sittlicher Pflicht: Steuerfrei bleibt das Einkommen auch dann, wenn die Pflege aus einer ethischen Verpflichtung erfolgt – also aus Nächstenliebe, Fürsorge oder moralischem Pflichtgefühl und nicht aus finanziellen Motiven. Unter bestimmten Umständen können auch Verwandte vierten Grades oder nahestehende Personen diese sittliche Pflicht erfüllen.
Begrenzung der Steuerfreiheit
Der steuerfreie Betrag ist in beiden Fällen auf die Summe des jährlichen Pflegegeldes der Pflegebedürftigen Person begrenzt.
Beispiel: Lisa übernimmt die Pflege ihrer Großmutter (Pflegegrad 3, monatliches Pflegegeld 599 Euro) für eine Woche, während die Hauptpflegeperson im Urlaub ist. Für den Zeitraum erhält Lisa 1.080 Euro. Das jährliche Pflegegeld ihrer Großmutter beträgt 7.188 Euro (12 x 599 Euro). Da der Betrag für die Verhinderungspflege unter dem jährlichen Pflegegeld liegt, fallen keine Steuern an.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Unterschiede
In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die Unterschiede zwischen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege gegenübergestellt. So können Sie auf einen Blick abgrenzen, welche der beiden Leistungen die richtige für Sie ist.
Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege | |
In folgenden Situationen | Verhinderungen der Pflegeperson durch Überstunden, Krankheit, Termine oder Urlaub | Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in sonstigen Krisensituationen, die nicht durch eine häusliche oder teilstationäre Pflege gelöst werden können |
Pflegeort | In der Regel zu Hause | Im Pflegeheim |
Pflegegrad | Pflegegrad 2 bis 5 | Pflegegrad 2 bis 5 |
Dauer | Bis zu 42 Tage pro Jahr | Bis zu 56 Tage pro Jahr |
Budget | 1.685 € | 1.854 € |
Aufstockung | Aufstockung um bis zu 843 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege möglich. | Aufstockung um bis zu 100 % der Leistungen der Verhinderungspflege (1.685 Euro) möglich. |
Verhinderungspflege als Teil des Entlastungsbudgets ab 2024/2025
Im Zuge der Pflegereform 2023 wurde das Entlastungsbudget eingeführt, das ab dem 1. Juli 2025 allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein flexibles Budget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bietet. Das neue Budget vereinheitlicht die Finanzierung, ermöglicht mehr Flexibilität bei der Pflege und reduziert bürokratischen Aufwand, indem es die Vertretung der Pflegeperson für bis zu acht Wochen pro Jahr abdeckt.
Für Eltern von Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige, wenn diese vorübergehend verhindert sind – sei es durch Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder einfach, um neue Kraft zu tanken. In dieser FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zur flexiblen Nutzung, finanziellen Unterstützung und praktischen Umsetzung der Verhinderungspflege. Erfahren Sie, wie Sie das Budget optimal ausschöpfen und welche Regelungen für Ersatzpflegekräfte gelten.
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Wie oft kann ich stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Sie können stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) so oft nutzen, wie Sie möchten. Diese Form wird nicht auf die 42 Tage angerechnet, jedoch wird das Budget (1.685 Euro plus mögliche Aufstockung) dadurch verbraucht.
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Was passiert mit nicht genutzter Verhinderungspflege?
Nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt am Ende des Kalenderjahres. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich. Ab Juli 2025 wird dies durch das neue Entlastungsbudget flexibler.
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Kann ich eine Verwandte als Ersatzpflegekraft einsetzen?
Ja, auch Verwandte können die Ersatzpflege übernehmen. Allerdings gelten bei Verwandten bis zum zweiten Grad besondere Regelungen bei der Kostenerstattung. Die Pflegekosten werden dann nur bis zum 1,5-fachen des Pflegegeldes erstattet.
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Wer kann Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beantragen, die seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson zu Hause gepflegt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Der Hauptunterschied liegt im Pflegeort: Verhinderungspflege findet in der Regel zu Hause statt, während Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erfolgt. Zudem beträgt die maximale Dauer bei Verhinderungspflege 42 Tage, bei Kurzzeitpflege 56 Tage pro Jahr.
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Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein, eine vorherige Beantragung ist nicht erforderlich. Sie können die Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend bei der Pflegekasse beantragen. Wichtig ist, dass Sie die Kosten nachweisen können.
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Kann ich das Budget für Verhinderungspflege aufstocken?
Ja, Sie können bis zu 843 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden. Damit erhöht sich der Gesamtbetrag von 1.685 Euro auf maximal 2.528 Euro pro Jahr.
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Kann ich Verhinderungspflege auch tageweise nehmen?
Ja, die 42 Tage Verhinderungspflege müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können diese flexibel über das Jahr verteilen. Bei einer Inanspruchnahme unter 8 Stunden pro Tag gilt dies als stundenweise Verhinderungspflege und wird nicht von den 42 Tagen abgezogen.
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Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege erhalten Sie das volle Pflegegeld. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Weiterführende Hinweise zur Verhinderungspflege
Auch die beste Pflegekraft aus der Verwandtschaft braucht einmal einen Urlaub. Oder es tritt die Situation ein, dass pflegende Angehörige selbst erkranken. In diesem Fall kommt die Verhinderungspflege auf den Plan. Hier finden Sie einige Verweise rund um das Thema der Verhinderungspflege.
Die Leistungen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Jahr zum Einsatz kommen. Zur Finanzierung der Verhinderungspflege kommt pro Jahr eine Kostenerstattung von 1.685 Euro (Stand 2025) in Betracht. Die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums erklärt Ihnen die Zielsetzungen der Verhinderungspflege und hilft Ihnen dabei zu verstehen, wann Sie diese beantragen und nutzen können.
www.bundesgesundheitsministerium.de
Tipps von der Verbraucherzentrale
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Verhinderungspflege, wenn Sie als pflegender Angehöriger einen Urlaub oder eine kurze Auszeit benötigen. Auch die Verbraucherzentrale hat sich diesem Thema angenommen. Hier erfahren Sie alles rund um den Anspruch der Verhinderungspflege und über die Leistungen der Pflegekasse.
Deutsche Rentenversicherung – Angehörige pflegen
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Rechtliche Grundlage der Verhinderungspflege
Die rechtliche Grundlage der Verhinderungspflege finden Sie im Sozialgesetzbuch XI in § 39. Der nachfolgende Link führt Sie direkt zu diesem Gesetzestext. Interessierte Leser erhalten hier Informationen über die Verhinderungspflege aus erster Hand.
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