24 Stunden Pflege zu günstigen Kosten: Weil das Zuhause zählt
„Der Wunsch des Menschen nach umfassender Pflege in vertrauter Umgebung, muss immer finanzierbar sein.“
Der Wunsch, im gewohnten Zuhause alt zu werden, ist weit verbreitet. Doch mit zunehmendem Alter oder bei Krankheit kann die selbstständige Lebensführung schwierig werden. Angehörige stoßen oft an ihre Grenzen, wenn die Pflege rund um die Uhr benötigt wird. Die 24 Stunden Pflege bietet hier eine liebevolle und flexible Alternative zum Pflegeheim.
Wir, die Deutsche Seniorenbetreuung, sind seit unserer Gründung im Jahr 2004 auf die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause spezialisiert. In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir erfolgreich mehr als 50.000 Pflegekräfte vermittelt. Als erfahrener Partner stehen wir rund um das Thema „24-Stunden-Pflege“ immer an Ihrer Seite – von Ihrer ersten Anfrage bei uns über den gesamten Zeitraum der Betreuung. So sind Sie und Ihre Liebsten jederzeit in guten Händen.
Im Folgenden informieren wir umfassend über die Voraussetzungen, den Umfang und die Kosten der „24 Stunden Pflege“.
Inhalt 24-Stunden-Pflege
Kosten für die 24-Stunden-Pflege
Wie hoch die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege sind, bei der pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut werden, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Oft kommen Betreuungskräfte und Pflegekräfte aus Polen oder Osteuropa (EU) zum Einsatz. Das ist unter anderem deshalb so, weil die Pflegekräfte aus den osteuropäischen EU-Ländern in der Regel die Bereitschaft mitbringen, im Haushalt der pflegebedürftigen Person zu wohnen. Wird eine längerfristige „24 Stunden Pflege“ daheim benötigt, dann können sich die Pflegekräfte oder Betreuungskräfte in einem vorab definierten Rhythmus abwechseln.
Unverbindliches Beispiel für die Kosten der „24-Stunden-Pflege“
Herr H. ist dem Pflegegrad 4 zugeordnet und hat sich für eine häusliche „24 Stunden Betreuung“ durch eine osteuropäische Pflegekraft entschieden. Diese kostet ihn 2.790,- Euro pro Monat. Entsprechend seines Pflegegrades erhält er 765,- Euro Pflegegeld.
Des Weiteren kann er die Betreuung zu Hause als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben. Die Steuerlast von Herrn H. wird um 20 % der Kosten für die haushaltsnahe Dienstleistung gemindert. Allerdings nur bis zu einem Betrag von bis zu 4.000,- Euro. Dieser Betrag ist erreicht, wenn Kosten in Höhe von 20.000,- Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Im Beispiel betragen die Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Herrn H. 33.480,- Euro im Jahr und übersteigen den Betrag von 20.000,- Euro. Somit kann Herr H. seine Steuerlast um den Maximalbetrag von 4.000,- Euro senken (333,33 Euro pro Monat).
Kosten |
ab 2.790,00 Euro |
Pflegegeld | – 765,00 Euro |
steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat | – 333,33 Euro |
Restbetrag für die „24 Stunden Pflege“ | 1.691,67 Euro |
Herrn H. werden von seinem Arzt verschiedene Maßnahmen der Behandlungspflege verschrieben. Dafür muss er einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, der ihn 1.066,80 Euro im Monat kostet.
Um die Kosten für diesen sowie für die häusliche Pflegekraft zu finanzieren, kann er auf die sogenannte Kombipflege zurückgreifen. Herr H. kann dann sowohl die Pflegesachleistungen (1.778,- Euro bei Pflegegrad 4) für den Pflegedienst als auch das Pflegegeld anteilig erhalten.
Kosten |
ab 2.790,00 Euro |
Kosten Pflegedienst | 1.066,80 Euro |
Pflegesachleistung (60%) | – 1.066,80 Euro |
anteiliges Pflegegeld (40%) | – 306,00 Euro |
steuerliche Erstattung, anteilig pro Monat | – 333,33 Euro |
Restbetrag | 2.150,67 Euro |
Darüber hinaus kann Herr H. noch weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung verwenden, um die eigenen Kosten für die Pflegekraft zu minimieren. Dazu gehören die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die für die Antragsstellung und Genehmigung beachtet werden müssen.
Voraussetzungen Verhinderungspflege | Voraussetzungen Kurzzeitpflege |
---|---|
für min. 6 Monate muss der Pflegebedürftige schon durch einen Angehörigen oder Freund betreut worden sein | es werden vorübergehend pflegerische Maßnahmen benötigt |
maximaler Zeitraum der Kostenübernahme: 42 Kalendertage | einer der Pflegegrade 2 bis 5 ist zugeteilt |
Ersatzpflege durch einen gewerblichen Dienstleister/ eine Person außerhalb der häuslichen Gemeinschaft | beschränkt auf einen Zeitraum von maximal 8 Wochen |
Pflegekasse benötigt Belege für Abrechnung | nach einem Krankenhausaufenthalt/ schwerer Krankheit ist die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad möglich |
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann er einen Betrag von 1.612,00 Euro für die Verhinderungspflege und einen Betrag von 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege beantragen. Diese Budgets kann er unter Umständen dazu nutzen, um die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu reduzieren.
Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege richten sich grundsätzlich nach dem Pflege- und Betreuungsaufwand und der Einstufung je nach Pflegegrad. Darüber hinaus spielen die Erfahrungen, sowie die Sprachkenntnisse der Pflegekräfte oder Betreuungskräfte eine Rolle bei der Preisgestaltung. So liegen zum Beispiel die Kosten für eine Pflegekraft, die Weiterbildungen im Pflege- und Gesundheitsbereich erfolgreich absolviert hat und sehr gute Deutschkenntnisse mitbringt, gewöhnlich höher, als die Kosten für eine Betreuungskraft, die lediglich laienhafte Erfahrungen in der häuslichen Pflege und nur geringe Deutschkenntnisse vorzuweisen hat. Eine individuelle Beratung zu den Preisen bzw. Kosten der privaten „24 Stunden Pflege“ zu Hause durch osteuropäische Pflegekräfte aus EU-Ländern erhalten Sie von der Deutschen Seniorenbetreuung.
Finanzierung der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegraden
Von der Pflegekasse werden die Kosten für die „24-Stunden-Betreuung“ eines pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause nur zum Teil übernommen. Eine komplette Leistungsübernahme für die private Pflege zu Hause ist dabei nicht vorgesehen. Für die Finanzierung von ausländischen Betreuungskräften und Pflegekräften, die hilfsbedürftige Personen persönlich betreuen, können allerdings bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. Bei den Pflegegraden 0 und 1 können nur Steuervorteile geltend gemacht werden, ab dem Pflegegrad 2 wird zusätzlich Pflegegeld und Verhinderungspflege gewährt. Für Bayern gibt es zusätzlich zum üblichen monatlichen Pflegegeld noch das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro im Jahr.
Kostenübernahme seitens der Pflegekasse für die „24-Stunden-Pflege“
Um die entstehenden Kosten bei der 24-Stunden-Pflege für Sie finanzierbarer zu machen, können Sie bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung nutzen. Dazu gehören das Pflegegeld, die Verhinderungs– und Kurzzeitpflege. Durch das Pflegestärkungsgesetz soll die häusliche Betreuung gefördert werden.
Daher haben Pflegebedürftige seit 2017 mehr Möglichkeiten, die Leistungen zu verwenden und zu kombinieren. Auf diese Weise kann die Betreuung zu Hause günstiger als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sein.
So können beispielsweise die Kosten für die stationäre Heimunterbringung zusammen mit dem Geld für den täglichen Bedarf schnell bei knapp 4.000 Euro im Monat liegen, wenn Pflegegrad 3 vorliegt. Über die Pflegesachleistung wird nur rund ein Drittel des Betrags erstattet, sodass Sie den Großteil der Kosten selbst tragen müssen.
Stellen Sie stattdessen eine Haushaltshilfe, Betreuungskraft oder Pflegekraft aus Polen bzw. Osteuropa ein, fallen sowohl die Kosten als auch der Eigenanteil deutlich geringer aus. Für eine geeignete Pflegekraft für die „24-Stunden-Pflege“ bei Pflegegrad 3 zahlen Sie monatlich ab circa 2.690 Euro aufwärts. Über Pflegegeld, Verhinderungspflege und einen Steuervorteil bekommen Sie jedoch fast die Hälfte erstattet, sodass eine persönliche Betreuung deutlich günstiger sein kann.
Berechnung zu den Kosten der „24-Stunden-Pflege“ zu Hause je nach Pflegegrad*
(auf 30 Tage gerechnet, alle Angaben in Euro)
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft | ab 2.590,00 Euro |
Pflegegeld (kein Pflegegrad)** Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)*** Steuervorteil**** |
-00,00 Euro -00,00 Euro -333,33 Euro |
Verbleibender Eigenanteil der Kosten |
2.256,67 Euro |
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft | ab 2.590,00 Euro |
Pflegegeld (Pflegegrad 1)** Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)*** Steuervorteil**** |
-00,00 Euro -00,00 Euro -333,33 Euro |
Verbleibender Eigenanteil der Kosten |
2.256,67 Euro |
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft | ab 2.590,00 Euro |
Pflegegeld (Pflegegrad 2)** Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)*** Steuervorteil**** |
-332,00 Euro -201,50 Euro -333,33 Euro |
Verbleibender Eigenanteil der Kosten |
1.723,17 Euro |
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft | ab 2.690,00 Euro |
Pflegegeld (Pflegegrad 3)** Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)*** Steuervorteil**** |
-573,00 Euro -201,50 Euro -333,33 Euro |
Verbleibender Eigenanteil der Kosten |
1.582,17 Euro |
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft | ab 2.790,00 Euro |
Pflegegeld (Pflegegrad 4)** Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)*** Steuervorteil**** |
-765,00 Euro -201,50 Euro -333,33 Euro |
Verbleibender Eigenanteil der Kosten |
1.490,17 Euro |
Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft | ab 2.890,00 Euro |
Pflegegeld (Pflegegrad 5)** Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)*** Steuervorteil**** |
-947,00 Euro -201,50 Euro -333,33 Euro |
Verbleibender Eigenanteil der Kosten |
1.408,17 Euro |
* Diese unverbindlichen Beispiel-Berechnungen der Kosten für eine legale „24-Stunden-Pflegekraft“ aus Osteuropa (EU/Polen, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, etc.) basieren auf den Kosten für eine selbstständige Betreuungskraft. Abhängig vom Beschäftigungsmodell, den Sprachkenntnissen & der Qualifikation der Pflegekraft, dem Umfang der anfallenden Aufgaben, den weiteren Anforderungen (z.B. Führerschein) sowie dem Zustand der pflegebedürftigen Person(en), ändern sich die Preise.
** Das Pflegegeld für eine private „24-Stunden-Pflege & Betreuung“ zu Hause, inklusive Haushaltsführung von maximal 947 Euro (Pflegegrad 5), steht nur in voller Höhe zur Verfügung, wenn keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
*** Zusätzlich zur Verhinderungspflege können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege beantragen.
**** Bezüglich des Steuervorteils kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt eine genaue Auskunft geben.
Rechnungsstellung & Bezahlung der „24-Stunden-Pflege“
Die Rechnungsstellung für die „24-Stunden-Pflege“ bei der Deutschen Seniorenbetreuung erfolgt am Ende des Monats. Sie erhalten zwei separate Rechnungen:
- Rechnung der Deutschen Seniorenbetreuung: Für die Vermittlungs- und Koordinationsleistungen.
- Rechnung der Betreuungskraft: Für die erbrachten Pflegeleistungen, taggenau abgerechnet.
Die Zahlungen sind separat per SEPA-Überweisung an die jeweiligen Empfänger zu leisten.
Wann fallen die Kosten an?
Kosten entstehen erst, nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden und deren Anreise schriftlich oder mündlich bestätigt haben. Die Abrechnung beginnt ab dem ersten Einsatztag und nur für den Zeitraum, in dem die Betreuungskraft vor Ort ist.
Zusätzliche Kosten und besondere Fälle
- Reisekosten: Diese werden separat berechnet und betragen maximal 100 Euro pro Strecke (An- und Abreise sind jeweils eine Strecke).
- Freie Kost und Logis: Unterkunft und Verpflegung müssen während des Einsatzes vollständig übernommen werden.
- Kurzeinsatzpauschale: Für Einsätze unter 40 Tagen fällt eine Bearbeitungspauschale von 280 Euro an, die bei einem Folgeeinsatz über 40 Tagen erstattet wird.
- Kurzfristige Stornierung: Bei einer Stornierung kurz vor der Anreise wird eine Aufwandspauschale von 280 Euro fällig.
Wir garantieren faire und transparente Preise für die "24 Stunden Pflege"
Sie gehen mit uns einen Vermittlungsvertrag ein, der unsere Leistungen festlegt. Die Kosten dafür sind bereits in den Preisen für die verschiedenen Beschäftigungsmodelle enthalten. Sie erhalten eine transparente Aufschlüsselung aller Preise.
Erfahrungen mit der „24-Stunden-Pflege“: Das sagen unsere Kunden
Informationen sind wichtig. Aber um eine Entscheidung vollen Herzens zu treffen, ist es gut, auf die Erfahrung anderer zurückgreifen zu können.
Fakten zur 24-Stunden-Pflege
„24-Std-Pflege“ | Die Betreuungskraft wohnt bei der pflegbedürftigen Person. So ist auch nachts im Bedarfsfall jemand vor Ort. |
Kosten | Vom Pflegegeld bis zur Einkommenssteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Kosten der „24-Stunden-Pflege“ zu reduzieren. Die Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft beginnen ab 2.590 Euro und sind abhängig vom Aufwand und dem Pflegegrad. |
Qualifikation | Die Qualifikation der Pflegekräfte variiert. In der Regel handelt es sich um erfahrene Betreuungspersonen und Haushaltshilfen. |
Vermittlung | Die Deutsche Seniorenbetreuung übernimmt sämtliche Prozesse rund um die Vermittlung und Koordination von Pflegekräften. |
A1-Bescheinigung | Die A1-Entsendebescheinigung dient als zentraler Nachweis über die Sozialversicherung der Betreuungskräfte in ihrem Heimatland. |
Behandlungspflege | Medizinische Behandlungspflege leisten nur ausgebildete Kräfte. Ist medizinische Behandlungspflege erforderlich, lassen sich die „24-h-Pflege“ und ein ambulanter Pflegedienst kombinieren. |
Ihr persönliches Angebot für 24-Stunden-Pflege
Sind Sie auf der Suche nach zuverlässiger und liebevoller 24-Stunden-Pflege für sich oder Ihre Angehörigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind rund um die Uhr für Sie da und bieten individuelle Betreuung und Unterstützung im eigenen Zuhause.
Vorteile der 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt
Heim? – Muss nicht sein. Von der Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause profitieren alle Beteiligten. Dadurch, dass eine Pflegekraft aus Polen oder einem anderen Land Osteuropas bei einem oder mehreren Pflegebedürftigen einzieht, entstehen viele Vorteile:
- Die älteren Menschen können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie erhalten damit weitgehend ihre Selbstbestimmung.
- Eine liebevolle Ansprechpartnerin, der die älteren Menschen vertrauen, ist vor Ort.
- Anfallende Tätigkeiten von der täglichen Hygiene über die Zubereitung der Nahrung, den Gang zum Arzt bis hin zu sozialen Aktivitäten werden verantwortungsbewusst erledigt.
- Angehörige sind entlastet, weil immer jemand vor Ort ist.
- Die Betreuungskraft unterstützt den älteren Menschen und fördert so seine Eigenständigkeit.
- Durch die dauerhafte Übernahme von Betreuung und Grundpflege statt nur einer stundenweisen Versorgung wie durch einen ambulanten Pflegedienst steigert sich die Lebensqualität.
- Lebensqualität bringt auch, dass eine Alltagsbegleiterin da ist. Sie hat bei Problemen ein offenes Ohr und macht gemeinsame Aktivitäten möglich.
- Wenn ein Notfall eintreten sollte, ist schnelle Hilfe gewährleistet.
Eine genaue Auflistung der Aufgaben finden Sie unter Leistungen der osteuropäischen Pflegekräfte.
"24-Stunden-Pflegekraft"
Auch wenn von einer „Pflegekraft“ die Rede ist, bedeutet das nicht, dass es sich um eine ausgebildete Fachkraft handelt. Der Begriff ist nicht geschützt. Er bezeichnet pauschal alle Berufe und Beschäftigungen im Bereich Pflege und Betreuung. Die überwiegend polnischen Pflegekräfte, die wir vermitteln, sind in den meisten Fällen keine examinierten Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen.
Als Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe übernehmen sie die sogenannte Grundpflege. Darin sind sie erfahren und engagiert. Die korrekte Bezeichnung unserer Dienstleistung lautet deshalb „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Wir nutzen dennoch die gebräuchliche Bezeichnung „Pflegekraft“.
Individuelle 24-Stunden-Pflege für ein selbstbestimmtes Leben
Die 24-Stunden-Pflege ist eine maßgeschneiderte Option für Menschen, die nicht nur Unterstützung im Alltag benötigen, sondern auch den Wunsch haben, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Diese Form der Pflege bietet eine individuelle Betreuung und richtet sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
- Senioren, die in ihrem Zuhause bleiben möchten: Ältere Menschen, die trotz zunehmender Pflegebedürftigkeit den Wunsch haben, in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben, finden bei der Deutschen Seniorenbetreuung eine ideale Lösung. Sie erhalten nicht nur professionelle Unterstützung, sondern können auch weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben.
- Personen mit Demenz oder Alzheimer: Die 24-Stunden-Pflege eignet sich besonders gut für Menschen mit Demenz oder Alzheimer. Die kontinuierliche Betreuung durch erfahrene Pflegekräfte ermöglicht es diesen Personen, ein Höchstmaß an Sicherheit und Geborgenheit zu erfahren, während sie in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
- Menschen mit Sehbehinderungen: Ein eingeschränktes Sehvermögen führt unweigerlich zu Herausforderungen bei Aktivitäten wie Spaziergängen, Einkaufen oder Hausarbeit. In solchen Situationen kann eine 24-Stunden-Pflege eine entscheidende Unterstützung sein, da die kontinuierliche Anwesenheit einer Pflegekraft Sicherheit und Hilfe bietet.
- Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Parkinson: Für Personen, die an neurologischen Erkrankungen wie Parkinson leiden, ist die 24-Stunden-Pflege eine wichtige Unterstützung. Die Pflegekräfte sind speziell geschult, um auf die Bedürfnisse dieser Patienten einzugehen und sie bei ihren täglichen Herausforderungen zu unterstützen.
- Menschen mit stark eingeschränkter Mobilität: Wenn einfache Alltagstätigkeiten aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht mehr eigenständig bewältigt werden können, bietet die 24-Stunden-Pflege eine optimale Lösung. Die Pflegekräfte stehen rund um die Uhr zur Verfügung und können bei Bedarf sofort Hilfe leisten.
- Personen, die ganztägig auf Unterstützung angewiesen sind: Für Menschen, die über den gesamten Tag hinweg auf Unterstützung angewiesen sind, ist die 24-Stunden-Pflege die richtige Wahl. Die Pflegekräfte sind nicht nur für die Grundpflege zuständig, sondern auch für die Betreuung und Aktivierung der Patienten, um deren Lebensqualität zu verbessern.
Grundsätzlich kommt die 24-Stunden-Pflege sowohl bei leichter, als auch bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit infrage. Allerdings sind je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen Krankheitsbildern unterschiedliche Pflegeerfahrungen nötig. Deshalb ist es besonders wichtig, eine passende 24-Stunden-Pflegekraft auszuwählen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Checkliste „24-h-Pflege“: Vor dem Start
Sie suchen nach einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause? Zunächst möchten sie sich aber informieren? Dann stellen Sie gern eine unverbindliche Anfrage. Wir beraten Sie ausführlich in einem Gespräch oder schriftlich.
Damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zukommen lassen können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Zur Betreuungsperson
- grundlegende Daten zur Person, die betreut werden soll: Alter, Größe, Gewicht, Geschlecht
- Beschreibung der aktuellen Wohnsituation: Haus oder Wohnung, vorhandene Treppen, Wohnumgebung wie Stadt oder Dorf
- Welche Gehhilfen werden genutzt? (zum Beispiel Rollator, Krücken oder Gehstock)
- Liegen medizinische Diagnosen vor und gibt es Besonderheiten, die eine Betreuungskraft beachten müsste?
- Besteht eine Demenz?
- Kommt bereits ein ambulanter Pflegedienst? Wenn ja, welche Aufgaben übernimmt dieser?
- Welche Unterstützung wird gebraucht, um aus dem Bett oder der Badewanne zu kommen?
- Ist eine Betreuung in der Nacht erforderlich? Wenn ja, wie oft etwa und was ist zu tun?
Zu den Aufgaben der „24-h-Pflege“
- Wird nur die Grundpflege gewünscht oder auch Haushaltshilfe wie Kochen, Waschen, Putzen?
- Soll die Betreuungskraft Aufgaben außerhalb der Wohnung übernehmen, wie Einkäufe oder Gartenarbeit?
- Welche Pflegeaufgaben sollen übernommen werden? (Zum Beispiel Hilfe bei der Körperhygiene, Inkontinenzversorgung, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme usw.)
- Sind Haustiere zu versorgen? Wenn ja, welche?
Zu den Voraussetzungen und Anforderungen der Betreuung
- Bei der „24-Stunden-Pflege“ wohnt die Pflegekraft im Haushalt der zu betreuenden Person. Welche Räumlichkeiten stehen hier zur Verfügung? (Zum Beispiel: eigenes Wohn- und Schlafzimmer, mehrere Zimmer, Mitnutzung des Wohnzimmers, eigenes Bad)
- Ist eine Betreuung an jedem Tag und rund um die Uhr erforderlich?
- Falls Sie explizit eine männliche oder weibliche Betreuung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
- Haben Sie besondere Wünsche an die Betreuungskraft? (Zum Beispiel Nichtraucher)
- Haben Sie einen Wunsch im Hinblick auf die Muttersprache der Betreuungskraft? (Wir vermitteln Pflegekräfte aus Deutschland, Polen, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Litauen.)
- Wie gut sollte die Pflegehilfe Deutsch sprechen? (Grundkenntnisse, erweiterte Kenntnisse, muttersprachliches Niveau)
- Sollte die Pflegekraft einen Führerschein haben?
- Hat die Betreuungskraft Zugang zum Internet, sodass sie Kontakt in ihre Heimat halten kann?
Pflegedienst oder "24-Std-Pflege"?
Welche Form der Unterstützung ist die richtige? – Vor dieser Frage stehen ältere Menschen und ihre Angehörigen, wenn es allein nicht mehr zu schaffen ist. Eine Betreuung im eigenen Zuhause können ambulante Pflegedienste übernehmen. Sie kommen einmal oder mehrmals am Tag ins Haus und erledigen klar festgelegte Aufgaben.
Ist der Betreuungsumfang jedoch größer und kommt es darauf an, dass der zu pflegende Mensch eine vertraute Begleitung im Alltag haben soll, dann ist die 24-Stunden-Pflege die bessere Alternative. Sie umfasst Grundpflege und Tätigkeiten im Haushalt. Die medizinische Pflege jedoch gehört nicht dazu.
Ist neben der Rund-um-die-Uhr-Betreuung auch medizinische Pflege notwendig, empfiehlt es sich zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen.
Legale Beschäftigung
Eine Betreuung im eigenen Zuhause muss nicht nur qualitativ gut, sondern auch gesetzlich abgesichert sein. Noch vor einigen Jahren waren illegale Arbeitsverhältnisse ein Problem bei der Pflege zu Hause durch osteuropäische Betreuungskräfte. Dies ist jetzt anders.
Mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind in der EU entsprechende Richtlinien eingeführt worden. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland und anderen EU-Staaten legal arbeiten. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen stimmen.
Die Bezeichnungen „24 Stunden Betreuung“, „24h-Betreuung“, „24-Stunden-Pflege“ oder „24h Pflege“ sind zu Marketingzwecken erforderlich, weil sich diese Benennungen für diese Art der Dienstleistung im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Eine richtige Bezeichnung dieser Dienstleistung ist der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Die Pflegekräfte & Betreuungskräfte arbeiten selbstverständlich nicht 24 Stunden am Stück, auch sie haben ein Recht auf Freizeit. Bei angestellten, entsendeten Betreuungskräften gilt außerdem das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Das Arbeitszeitgesetz regelt auch, wie mit Bereitschaftszeiten umzugehen ist. Bereitschaftszeiten müssen bei Arbeitnehmern, also angestellten entsendeten Betreuungskräften, mit dem Mindestlohn abgegolten werden. Dazu zählt laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmslos jede Zeit, welche die Betreuungskraft im Haushalt bleiben muss, um im Notfall der pflegebedürftigen Person zu helfen. Somit auch eine Anwesenheitspflicht in der Nacht.
Hinweis: Das Urteil der Bundesrichter betrifft nur angestellte Betreuungskräfte, welche aus ihrem Heimatland (z.B. Polen) nach Deutschland entsendet werden. Selbstständige Betreuungskräfte sind davon nicht betroffen, da sie nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt beide Modelle.
Der Mindestlohn in der 24-Stunden-Pflege
Der Mindestlohn für „24-Stunden-Pflegekräfte“ entspricht dem deutschen Mindestlohn. Ab dem 01.01.2024 beträgt er 12,41 Euro pro Stunde. Quelle
Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt nur Pflege- und Betreuungskräfte von Entsendeunternehmen, welche sich vertraglich verpflichten, die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohnes einzuhalten.
DIN SPEC 33454 für die 24-Stunden-Pflege
Die DIN SPEC 33454 ist eine Norm, die speziell für die Qualitätsanforderungen im Bereich der 24-Stunden-Pflege entwickelt wurde. Ihr Inhalt umfasst klare Standards und Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass hohe Qualitätsstandards erfüllt werden.
Die Norm legt dabei Wert auf Aspekte wie Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zur bedarfsgerechten Betreuung. Durch die DIN SPEC 33454 wurden zum ersten Mal Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege geschaffen.
FAQ zur „24-Stunden-Pflege“ und den damit verbundenen Kosten
Pflegebedürftigkeit trifft viele Familien überraschend und stellt sie vor wichtige Entscheidungen, die oft nicht leichtfallen – schließlich geht es um das Wohl eines geliebten Menschen. Gleichzeitig wirft die Pflege eines Angehörigen rund um die Uhr zahlreiche Fragen auf, etwa zu Kosten, Abläufen und der Wahl einer geeigneten Pflegekraft.
In unserer FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zur 24-Stunden-Pflege und geben einen Überblick über die zentralen Aspekte, die bei der Entscheidungsfindung unterstützen. So erhalten Sie wertvolle Orientierung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege?
Wir von der Deutschen Seniorenbetreuung haben uns auf die Vermittlung und Koordination der „24-Stunden-Pflege“ zu Hause spezialisiert. Bei dieser Form der Betreuung wohnt die Pflege-/Betreuungskraft direkt im Haushalt zusammen mit der zu betreuenden/pflegenden Person. Dadurch ist immer jemand vor Ort, der sich kümmern kann und im Zweifelsfall auch nachts erreichbar ist, was eine echte Entlastung für die Familie und Angehörige darstellt.
Die auszuführenden Tätigkeiten werden zuvor in einem Erhebungsbogen festgehalten. Unsere Dienstleistung konzentriert sich insbesondere auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa. Die Deutsche Seniorenbetreuung ist unabhängig und verfügt über ein großes Netzwerk von Kooperationspartner-Firmen und selbstständigen Betreuungskräften aus diversen EU-Ländern. Wir prüfen unsere Partner sorgfältig und tun alles dafür, dass Sie bei uns eine große Auswahl an Betreuer/innen sowie ein Maximum an Flexibilität vorfinden.
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Wie sind die Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen bei der häuslichen "24 Stunden Pflege & Betreuung"?
Bei uns gibt es keine langen Vertragslaufzeiten an die Sie sich binden müssen. Wir vermitteln Ihnen auch kurzfristig eine „24-Stunden-Urlaubsvertretung“ (ab 14 Tage möglich). Sie entscheiden, wie lange die Pflege & Betreuung stattfindet und haben jederzeit die Möglichkeit den Vertrag zu pausieren. Bei Bedarf können wir Ihnen auch eine Wechsel-Betreuungskraft zu Ihrer bestehenden Stammkraft vermitteln. Bei uns erhalten Sie volle Flexibilität. Eine Kündigung unseres Vermittlungs- und Koordinationsvertrages ist jederzeit innerhalb von 7 Tagen möglich. Darüber hinaus können Sie den Vertrag jederzeit kostenlos auf ruhend setzen, falls Sie keine „24 Stunden Pflegekraft“ benötigen.
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Schließe ich dann einen "24-Stunden-Pflegevertrag" mit Ihnen ab?
Sie schließen einen Vermittlungs-/Koordinationsvertrag mit der Deutschen Seniorenbetreuung sowie einen Betreuungsvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag über die Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit der Betreuungskraft oder einer unserer Partner-Entsendeagenturen aus dem EU-Ausland ab.
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Welche Garantie hat man, dass das 24 Stunden Pflege- & Betreuungskonzept funktioniert?
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Zusammenleben mit einer „24-Stunden-Pflegekraft“ funktioniert, wenn man folgende Punkte berücksichtigt:
- Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen
- Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung in der Anfangsphase
- Die Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis
- Kompromissbereitschaft – hier treffen unterschiedliche Kulturen aufeinander
- Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung
Geben Sie sich und der Pflegehilfe Zeit, sich aneinander zu gewöhnen, sprachliche Barrieren zu überwinden und die Gewohnheiten und die Kultur des anderen kennenzulernen.
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Welche Beschäftigungsmodelle gibt es bei der "24-Stunden-Pflege"?
In der „24-Stunden-Pflege“ existieren folgende Beschäftigungsmodelle:
Entsendemodell
Hier wird ein Vertrag zwischen dem Privathaushalt und einem Entsendeunternehmen geschlossen. Das Unternehmen stellt Pflegekräfte zur Verfügung, die beim Entsendeunternehmen angestellt sind und in den Privathaushalt entsendet werden. Der Privathaushalt ist dabei der Auftraggeber, das Unternehmen der Auftragnehmer.
Kosten ab 2.680,- Euro
Selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa
Die selbstständige Pflegekraft arbeitet auf Rechnung und besitzt eine Gewerbeanmeldung im Heimatland. Der Privathaushalt schließt direkt mit der Pflegekraft einen Dienstleistungsvertrag.
Kosten ab 2.590,- Euro
Selbstständige Pflegekraft aus Deutschland
Die Pflegekraft stammt aus Deutschland und verfügt über eine Gewerbeanmeldung in Deutschland. Ein Dienstleistungsvertrag wird zwischen der Pflegekraft und dem Privathaushalt abgeschlossen, in dem der Privathaushalt als Auftraggeber auftritt.
Kosten ab 5.900,- Euro
Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell
Die Pflegekraft wird direkt im Privathaushalt als Arbeitnehmerin angestellt. Dafür ist ein Arbeitsvertrag erforderlich, und der Privathaushalt übernimmt die Rolle des Arbeitgebers. Dieses Modell eignet sich, wenn ein hohes Vertrauensverhältnis besteht, da es weniger flexibel ist.
Kosten ab 2.500,- Euro
Die Deutsche Seniorenbetreuung vermittelt vorwiegend entsendete oder selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa. Ebenso vermitteln wir selbstständige Pflegekräfte aus Deutschland. Das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Modell bieten wir derzeit allerdings nicht an.
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Ist es möglich Pflegesachleistungen für eine Betreuungskraft zu beziehen?
Osteuropäische Betreuungskräfte sind als Fachkräfte in Deutschland nicht anerkannt, weshalb für diese keine Pflegesachleistungen bezogen werden können und somit kein Versorgungsantrag an die Pflegeversicherung gestellt werden kann. Wird die Betreuung und Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege oder Nachtpflege übernommen, können diese die Sachleistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen.
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Wie muss das Wohnumfeld aussehen, damit eine "24-Stunden-Pflege" möglich ist?
Die Betreuungskraft zieht für die Zeit der Pflege im Haushalt ein. Daher braucht sie ein eigenes Zimmer mit Bett und Kleiderschrank. Das Zimmer dient als privater Rückzugsort. Es darf deshalb kein Durchgangszimmer sein und muss abschließbar sein. Entweder ist ein eigenes Bad vorhanden oder die Alltagsbegleitung darf das Bad mit nutzen. Essen und Unterkunft muss die Betreuungskraft nicht bezahlen. Ein Internetanschluss ist mittlerweile üblich für die Pflegerinnen. So können sie Kontakt mit der Heimat halten.
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Wie erkenne ich eine seriöse Vermittlungsagentur für die "24-Stunden-Pflege"?
Eine seriöse Vermittlungsagentur wie die Deutsche Seniorenbetreuung achtet darauf, dass bei der „24-Stunden-Pflege“ die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingehalten werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Pflegeagentur zu wählen, die bereits über viele Jahre am Markt ist. Eine große Mitarbeiterzahl spricht ebenfalls für den Erfahrungsschatz eines Unternehmens.
Wenn die Pflegekraft und die Betreuungsperson nicht harmonieren, muss die Agentur schnell und unkompliziert für adäquaten Ersatz sorgen. Dabei sollte sie die Anzahl der Personalvorschläge nicht begrenzen.
Der Betreuungsvertrag sollte bei Bedarf ohne weitere Kosten auf „ruhend“ gesetzt werden können. Ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt könnte dafür ein Grund sein. Eine Kündigung des Vertrags schließlich sollte innerhalb von 7 Tagen möglich sein.
Fazit zur "24 Stunden Pflege"
Im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit besteht auf der einen Seite das Bedürfnis nach Hilfe und Begleitung. Auf der anderen Seite wollen die meisten Menschen möglichst selbstbestimmt im vertrauten Umfeld bleiben. Die „24-Stunden-Betreuung“ löst diese Situation auf und entlastet gleichzeitig die Angehörigen. Die Erfahrung zeigt: Nach einer Entscheidung für die „24-h-Pflege“ tritt Erleichterung bei allen Beteiligten ein.
Erfahrene Pflegekräfte aus Osteuropa ziehen vorübergehend bei den zu betreuenden Personen ein. Dort übernehmen sie sowohl die Grundpflege als auch Haushaltstätigkeiten. Wenn zusätzlich eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist, kann dies ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.
Die Kosten für eine „24-Stunden-Pflege“ müssen nicht höher sein als bei der Unterbringung im Heim. Finanzielle Unterstützung gibt es außerdem durch Pflegegeld sowie weiteren Fördermöglichkeiten und Steuerersparnissen.
Wir von der Deutschen Seniorenbetreuung sind eine erfahrene Vermittlungsagentur und werden Sie bei allen Schritten auf dem Weg zur neuen Betreuungssituation unterstützen.
„24-Stunden-Betreuung“ auch für Demenz- und Alzheimerpatienten
Menschen, die an Alzheimer oder Demenz leiden, müssen häufig umfassend betreut werden. In diesem Fall ist eine „24-Stunden-Betreuung“ erforderlich – zumindest dann, wenn kein Pflegeheim in Betracht kommt. Ein Argument für die private „24-Stunden-Pflege“ ist auch, dass es den an Alzheimer oder Demenz erkrankten Patienten Vorteile bringt, wenn sie im eigenen Zuhause bleiben können. Die Vertrautheit des Alltags gilt als förderlich, um die geistige Gesundheit zu erhalten.
Weiterführende Hinweise und Tipps
Der Verbraucherservice Bayern hat zahlreiche Betreuungsverträge analysiert und eine Checkliste erstellt, um seriöse Vermittlungsangebote von unseriösen unterscheiden zu können. Die Punkte reichen von den Leistungen über Kosten, Vertragsbedingungen, Arbeitszeiten bis hin zu Haftung und Kontaktmöglichkeiten: www.verbraucherservice-bayern.de
Das Sozialgesetzbuch V regelt den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehört auch das Thema Pflegebedürftigkeit mit Pflegegesetz und Pflegerecht: www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html
Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. ist 2014 in Bonn gegründet worden. Er setzt sich ein für die öffentliche Akzeptanz von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und gibt nützliche Hinweise: www.vhbp.de
Was bedeutet überhaupt Pflegebedürftigkeit? Das Bundesgesundheitsministerium hat auf der eigenen Homepage ein Glossar eingerichtet, das diesen und weitere Begriffe kurz und bündig erklärt: www.bundesgesundheitsministerium.de/service
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Bezahlung von ausländischen Pflegekräften in der „24-Stunden-Betreuung“ hat für Fragen gesorgt. Die Süddeutsche Zeitung fasst in einem Beitrag vom Juni 2021 die Situation zusammen: www.sueddeutsche.de/wirtschaft
Jens Meyer
Geschäftsführer
Jens Meyer ist Experte für häusliche Pflege. In diesem redaktionell geprüften Beitrag teilt er sein umfassendes Wissen.
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